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68-Jähriger attackierte Mitmenschen mit Messer, Hammer und Pfefferspray Kein Spielraum: Rentner muss in den Maßregelvollzug

Von Wolfgang Biermann 16.02.2011, 04:29

Das Landgericht Stendal hat gestern einen Rentner im Prozess um Körperverletzung und Bedrohung wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn zugleich aber in den Maßregelvollzug eingewiesen.

Stendal. "Der Angeklagte braucht dringend professionelle Hilfe." Dr. Joachim Witzel, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie im Fachkrankenhauses Uchtspringe, bescheinigte dem 68-Jährigen eine "alkoholbedingte wahnhafte Störung".

Laut Anklage ist der studierte Bauingenieur, der 2004 von Berlin in die Altmark gezogen war, grundlos mit Messer, Hammer und Pfefferspray auf wehr- und ahnungslose Mitbürger losgegangen. 2008 lauerte er einem Nachbarn im Flur eines Mehrfamilienhauses auf und bedrohte ihn unvermittelt mit einem Küchenmesser und dem Satz "Ich stech‘ dich ab, du Faschist." Etwa ein Jahr später schlug er im dunklen Hausflur einen anderen Mann mit einem Hammer hinterrücks nieder.

Im Mai vorigen Jahres betrat der Angeklagte unbefugt in Seehausen ein Privatgrundstück und sprühte, vom Besitzer des Areals verwiesen, diesem unvermittelt Pfefferspray ins Gesicht. Bis auf die Hammerattacke bestritt der Angeklagte alle Vorwürfe.

Infolge unumkehrbarer hirnorganischer Veränderungen, die durch Alkoholabhängigkeit hervorgerufen wurden, leide der Angeklagte unter wahnhaften Vorstellungen, "die durch Alkohol noch verstärkt werden", sagte Witzel. Aber auch im nüchternen Zustand stelle der gebürtige Hesse, der in einem Dorf nahe Osterburg wohnt, für die Allgemeinheit eine permanente Gefahr dar.

"Ohne Therapie kann das nicht gestoppt werden"

Es seien ähnliche Taten zu erwarten. "Ohne Therapie kann die Entwicklung nicht gestoppt werden." Er sehe sich als Opfer, nicht als Täter und im Zentrum einer Verschwörung. "Egal, wo er sich aufhielt, es gab Probleme." Der Gutachter empfahl dem Gericht die Einweisung des Angeklagten in den Maßregelvollzug, weil dieser "krankheitsuneinsichtig und therapieunwillig" sei. Zweifach vorbestraft, wurde der Angeklagte 2008 in einem Prozess wegen Beleidigung aufgrund von Schuldunfähigkeit freigesprochen. In einem anderen Verfahren wurden 2010 die Ermittlungen eingestellt.

Staatsanwältin Rosemarie Fährmann sah die Anklage bestätigt und forderte zwei Jahre Gefängnis sowie die dauerhafte Unterbringung im Maßregelvollzug. Die Verteidigerin sagte resignierend in ihrem Plädoyer: "Ich muss mich mehr oder weniger der Staatsanwaltschaft anschließen."

In ihrem Urteil sprach die Kammer unter Vorsitz von Richterin Stefanie Hüttermann den Angeklagten zwar wegen Schuldunfähigkeit frei. Gleichwohl habe eine Einweisung in den Maßregelvollzug erfolgen müssen, da das Gericht keine Mittel gesehen habe, die Gefährlichkeit zu bannen. "Von Gesetzes wegen gab es kein Ermessen", sagte Hüttermann.