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Richtlinie beschlossen / Anträge für 2011 können noch gestellt werden / Umfänge noch offen Stadtrat legt Grundstein für künftige Kulturförderung

Von Sabrina Trieger 03.12.2010, 05:20

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde hat in seiner jüngsten Sitzung den Grundstein für die künftige Kulturförderung gelegt. Die beschlossene Richtlinie soll Handlungsgrundlage für die Vergabe von Zuschüssen für Aktivitäten und Projekte von Vereinen, Gruppen, Initiativen und der Kirche in den Ortschaften sein, die das Kulturleben in der Gemeinde mitprägen. Die Förderung soll organisatorische Hilfe und finanzielle Zuschüsse umfassen.

Wanzleben. Mit der in der vergangenen Stadtratssitzung beschlossenen Richtlinie zur Kulturförderung in der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben – Börde ist der Grundstein für Hilfen für die Organisation von Veranstaltungen in den Ortschaften gelegt worden.

So können künftig Vereine, Gruppen und Initiativen, die kontinuierlich arbeiten und ihre Mitglieder oder weitere Personen zu eigener kultureller und künstlerischer Betätigung befähigen, eine institutionelle Förderung beantragen. Auch einzelne Projekte und Vorhaben können durch Zuschüsse gefördert werden. Die zweite Art der Förderung ist die projektbezogene. Diese setzt voraus, dass die Maßnahme für alle Bürger zugänglich und von öffentlichem Interesse ist und die Projekte, insbesondere Kulturveranstaltungen, künstlerische Aktivitäten vermuten lassen, heißt es in der Handlungsgrundlage, die mehrheitlich im Stadtrat beschlossen wurde.

Das sind zunächst die guten Nachrichten. Die weniger optimistischen: Eine Zuschussgewährung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Und diese sehen bekanntermaßen gar nicht gut aus. "Zu den Umfängen des Kulturfördertopfes muss sich der Stadtrat auch erst noch positionieren", erklärt Sozialamtsleiterin Sylvia Dammering. Üppig wird dieser wohl nicht gerade ausfallen, denn die Kulturförderung ist keine Pflichtaufgabe der Kommune. Für freiwillige Aufgaben muss sozusagen Geld übrig sein. Deshalb, so steht es in der Förderrichtlinie, gibt es auf die Förderung auch keinen Rechtsanspruch.

Die Zuschüsse können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Bemessung der Zuschüsse bei den institutionellen Förderungen richtet sich nach dem Umfang der öffentlichen Aktivitäten, den Eigenleistungen (Mitgliederbeiträge usw.) sowie den aufzubringenden Kosten (z.B. Mieten und Sachkosten).

Die projektbezogene Förderung kann nur anhand einer Kostenaufgliederung für die jeweilige Aktivität und darin ausgewiesenen voraussichtlichen Defiziten gewährt werden. Desgleichen hat das Beantragen von Ausfallgeld unter Vorlage der Abrechnung und Begründung der Einnahmenminderung zu erfolgen, heißt es in der Richtlinie weiter.

Die Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Dieser bedarf der Schriftform und ist an das Sozialamt zu richten. Anträge auf institutionelle Förderung sind bis zum 30. September für das Folgejahr einzureichen. Projektbezogene Förderungen sind langfristig, mindestens aber bis sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu beantragen.

Nach Angaben von Sozialamtsleiterin Sylvia Dammering können aber auch jetzt noch für 2011 Anträge eingereicht werden. Die entsprechenden Formulare sind in der Verwaltung der Einheitsgemeinde erhältlich.

Über die Vergabe der Mittel wird die Sozialamtsleiterin nach vorheriger Beratung im Sozialausschuss eine Entscheidung treffen.

Die nächste Stadtratssitzung findet übrigens am kommenden Donnerstag, 9. Dezember, um 19 Uhr in der Nordzucker AG Klein Wanzleben in der Magdeburger Landstraße 1 bis 5 statt. Hier steht unter anderem die Änderung der Schuleinzugsbereiche auf der Tagesordnung.