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Langanhaltende Niederschläge wirken sich aus Grundwasserspiegel in der Gemeinde Sülzetal ist beachtlich angestiegen

15.12.2010, 04:27

Sülzetal (jha.) Viel zu tun haben derzeit die Wasser- und Boden-Unterhaltungsverbände nicht nur am Einzugsgebiet der Elbe als einziger großer Entwässerungsträger für Tschechien und ganz Mitteldeutschland. Selbst an den Entwässerungsgräben auf den Hochflächen in Mitteldeutschland, kleinen Bächen und Flüsschen geht das Wasser nicht ab und oft stehen auch Keller unter Wasser. Zuständig für diese Gewässer zweiter Ordnung sind die Wasser- und Boden-Unterhaltungsverbände. Dagegen sind die Gewässer 1. Ordnung in Zuständigkeit des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft. In vielen Kommunen, wie auch in der Gemeinde Sülzetal sind die Feuerwehren angewiesen, schnell und unbürokratisch bei Wasserschäden zu helfen. Viel mehr ist allerdings derzeit auch nicht möglich, so der Flussbereichsleiter des Flussbereichs Schönebeck, Christian Jung, welcher als gewählter Vorsteher des Unterhaltungsverbandes "Elbaue" mit seinem Verbandsingenieur Hubertus Strese auch zuständig ist für die in dessen Niederschlagsgebiet befindlichen Gewässer 2. Ordnung, wozu die Sülze mit all ihren Quellbächen und Zuflüssen auf der Hochfläche südwestlich der Landeshauptstadt zählt.

Auch hier in der Gemarkung der Gemeinde Sülzetal stehen vielerorts die Äcker unter Wasser, ist der Grundwasserspiegel auch in den fetten und schweren Böden weit über normal angestiegen und bleibt seit langem auf hohem Niveau. Die Gräben, alle gut geräumt und instand gehalten, führen mit mehreren Wasserstandsspitzen in diesem Jahr viel Wasser. Ursache dafür, so Christian Jung, sind die Wetterkapriolen der vergangenen Monate, die besonders in Mitteldeutschland und an den Oberläufen der Elbe lang anhaltende Niederschläge in ungewöhnlichen Mengen und über außergewöhnlich lange Zeiträume gebracht haben. Dabei zeigt er auf ein Regenradarbild aus dem September dieses Jahres und die Statistiken über Grundwasser- und Flusspegelmessungen im ganzen Land. "Der Grundwasserkörper ist gewaltig angeschwollen, Erstmals seit 1901 verzeichnen wir in diesen Monaten wieder einen Niederschlag, der im September bei 300 Prozent des Normalwerts lag und im Elbe-Saalewinkel einen Grundwasserstand bis zu 1,4 Meter über dem mittleren Wert für diese Zeit des Jahres erzeugte", berichtete Christian Jung. Selbst im Landesmittel müssen wir einen um durchschnittlich 61 Zentimeter erhöhten Grundwasserpegel vermelden, so der Hydrologische Landesdienst in seiner wöchentlichen Mitteilung.

Da dieser zur Zeit nicht abgebaut wird, Verdunstung und Wasserverbrauch durch Pflanzen auf einem Minimum verharren, wird es vermutlich noch zu einem weiteren Ansteigen der Grundwasserspiegel kommen. Kommt dann noch ein schnee- und regenreicher Winter dazu, werden sich in manchen Kellern wohl die Pumpen über lange Zeit kaum abschalten können.

Vorsorglich, rät der Flussbereichsleiter, künftigen Bauherren, weit vor Baubeginn, noch in der Planungsphase, ein hydrologisches Gutachten erarbeiten zu lassen, dass in die Verantwortung des Bauherren fällt. Und wenn die Grabensohle eines Entwässerungssystems über der später angelegten Kellersohle verläuft, ist in solchen regenreichen Jahren das Chaos vorprogrammiert. Auch bei ausgewiesenen Baugrund ist es Bauherrenpflicht, sich über den Baugrund zu informieren.

Notreinigung des Grabens

Auch in einigen Häusern am Graben 13 in Altenweddingen und an der Plantage steht das Wasser in Gebäuden. Weitere überschwemmte Keller gibt es regelmäßig in Bahrendorf und Langenweddingen. Besonders am Graben 13, wo die geplante Grundreinigung aufgrund der Niederschläge und aufgeweichten Böschungen entfallen musste, wird jetzt zwischen Heidmüllerteich-Zufluss und Straße am Föhr eine Notreinigung vorgenommen. Am neu errichteten Wehr fließt das Wasser des gut gefüllten Grabens steuerbar und geordnet ab. Die Stauhöhe wurde aufgrund der hohen Grundwasserstände bis auf Weiteres auf 25 cm über Grabensohle eingestellt. Normal wären 50 Zentimeter. Für eine Notfall- Staueinstellung haben örtliche Feuerwehr und Ordnungsamt Schlüssel- und Zugangsberechtigung erhalten. Natürlich muss die untere Wasserbehörde bei Änderungen verständigt werden.

Die Bewohner können derzeit nur mit dem Wasser leben, so der Ingenieur weiter. Das heißt, dass meist die Gebäude, bei ordnungsgemäßer Sperrung der Grundmauern gegen aufsteigendes Wasser kaum Schaden nehmen, wohl aber für eine gute Durchlüftung der Kellerräume gesorgt werden sollte und alle elektrisch betriebenen Geräte außer Söffelpumpen oder Geräte, die für den Unterwasserbetrieb geeignet sind, aus den gefährdeten Räumen zu entfernen sind.