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Gesetz verlangt unverzügliche Beseitigung von Schmutz auf der Fahrbahn Ordnungsamt warnt vor Straßenverschmutzungen

21.04.2010, 04:49

Stadt Wanzleben – Börde ( skr ). Das Wanzleber Ordnungsamt weist in einem öffentlichen Aufruf daraufhin, dass Landwirte und Kompostierungsanlagenbetreiber dazu verpflichtet sind, eventuell entstandene Verschmutzungen auf der Fahrbahn unverzüglich zu beräumen. Beim Herunterfahren von Ackerflächen sowie Feldwegen und beim Auffahren auf die öffentliche Straße, egal welcher Klassifizierung, zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung ist insbesondere auf Sauberkeit zu achten, heißt es in dem Aufruf.

Die Straßen könnten nach den Feldarbeiten oder beim Verlassen der Feldwege derart verschmutzt werden, dass Gefahrenquellen entstehen und es zu schwerwiegenden Unfällen kommen kann.

Gemäß Paragraf 17 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt können die Verursacher solcher Verschmutzungen mit empfindlichen Bußgeldstrafen zur Verantwortung gezogen werden, heißt es weiter. Außerdem können im Fall eines Unfalls sogar strafrechtliche Konsequenzen auf den Urheber der Verschmutzung zu kommen.

Diese sollten deshalb unverzüglich, falls sie unvermeidbar sind, beseitigt werden.

Das Ordnungsamt weist außerdem erneut auf die Straßenreinigungspflicht der Anlieger von Wohngebietsstraße hin. In einem weiteren öffentlichen Aufruf heißt es : " Die Gossen liegen noch im Winterschlaf, vom Schmutz eingehüllt. Leider rührt sich hier kein Besen, um dem ein Ende zu bereiten. " In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch hier bei Versäumnissen eine Pflichtverletzung vorliegt, die mit einem Ordnungsgeld geahndet werden kann.