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Wassergesetz erzwingt in Oschersleben Neuregelung bei Beiträgen für Unterhaltungsverbände Neue Umlage belastet große Wohnungsvermieter

Von Renate Wähnelt 08.12.2010, 04:28

Oschersleben. Ausdrücklich unter Protest schickte der Oschersleber Stadtrat Jörg Gildemeister von der Freien Bürgerinitiative gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses die neue Umlageregelung für die Unterhaltungsverbände auf den Weg in den Stadtrat. Die Ortschaftsräte hatten die Drucksache zuvor bereits abgelehnt oder gar nicht darüber abgestimmt. Das hatte der Ausschuss im Oktober auch getan und weitere Informationen erbeten. Die lagen jetzt vor. Das neue Wassergesetz Sachsen-Anhalts ändert die Grundlage, auf der die Unterhaltungsverbände Beiträge erheben, um die Kosten zu finanzieren, die ihnen bei der Pflege der Gewässer zweiter Ordnung entstehen. Die Beiträge muss die Stadt Oschersleben als Verbandsmitglied bezahlen.

Bis zum vorigen Jahr wurden diese Beiträge anhand der Grundstücksgrößen berechnet, und die Stadt holte sich von den landwirtschaftlichen Betrieben per Umlage das Geld. Seit diesem Jahr legt das Gesetz zusätzlich zum Flächenbeitrag einen Erschwernisbeitrag fest. In einer zusätzlichen Erläuterung der Verwaltung an die Stadträte steht, dass dieser auf die versiegelten Flächen zielt, von denen mehr Wasser abfließt als von Acker- oder Grünland. Dieser Erschwernisbeitrag wird pro Einwohner berechnet.

Mit der neuen Satzung zur Umlage der Beiträge setzt die Stadt die Vorgaben des neuen Wassergesetzes um, heißt es in der Begründung der Drucksache. Zugleich sollen künftig alle Grundstückseigentümer einbezogen werden, nicht mehr nur die Landwirte.

Am Erschwerniszuschlag hatte sich in der Ausschusssitzung im Oktober die Debatte entzündet, weil unklar war, inwiefern die Zahl der Bewohner eines Grundstücks eine Erschwernis darstellen soll. Es fehlte der Hinweis, dass eigentlich die versiegelten Flächen gemeint sind.

Den Ausschussmitgliedern fiel letztlich die Zustimmung zur Drucksache leichter, weil kaum ein Grundstückseigentümer wird zahlen müssen, denn es gibt eine Bagatellgrenze von zehn Euro. Der Aufwand, dieses Geld einzunehmen, würde die Einnahmen übersteigen.

"Es werden vor allem die Wohnungsgesellschaften betroffen sein. Und die werden die Ausgabe wohl als Nebenkosten auf die Mieter umlegen", meint Stadtrat Torsten Schubert (CDU).

Aber es entstehen der Stadt durch den Verwaltungsaufwand insgesamt Kosten, auf denen sie sitzen bleibt, ärgert sich Jörg Gildemeister.

Auf die Umlage verzichten kann die Stadt nicht, da sie die Beiträge an die Unterhaltungsverbände aus keiner Quelle finanzieren kann, die nicht letztlich die Einwohner zur Kasse bittet.

Am 26. Januar soll der Stadtrat entscheiden.