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Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II im Harzkreis in anderer Form Start für neues KoBa-Jobcenter: Montag, 3. Januar, 6.30 Uhr

Von Axel Haase 30.12.2010, 04:27

Im Landkreis Harz leben rund 16 500 sogenannte Bedarfsgemeinschaften. Etwa 30 000 Bürgerinnen und Bürger sind von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Als Hartz IV-Empfänger beziehungsweise ALG II-Empfänger wurden sie in den drei Altkreisen bislang durch die Kommunale Beschäftigungsagentur (KoBa) Wernigerode und die Arbeitsgemeinschaften SGB II (Argen) Halberstadt und Quedlinburg betreut. Ab Montag, dem 3. Januar, 6.30 Uhr, beginnt eine einheitliche Form der Betreuung: Alles läuft über die "Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter des Landkreises Harz".

Halberstadt. Ein einheitliches System der Betreuung in ganz Deutschland zu schaffen, war ein politischer Auftrag nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die Harzkreis-Verwaltung hat in diesem Jahr ihre Hausaufgaben zur organisatorischen Vorbereitung und Umsetzung des strukturellen Umbaus erledigt (Volksstimme berichtete).

Landrat Dr. Michael Ermrich (CDU) und Dirk Michelmann, Leiter des KoBa Jobcenters, eines Eigenbetriebes des Harzkreises, informierten vorab darüber, was sich ab dem ersten Arbeitstag im neuen Jahr ändern wird. "Für die Leistungsempfänger und ihre Familien eigentlich nichts, denn sie können nach wie vor in den bekannten Stellen in Wernigerode, Halberstadt und Quedlinburg alle Anliegen vortragen und werden weiter kompetent betreut", versichert Ermrich. "Lediglich die zuständigen Mitarbeiter könnten wechseln", ergänzt Michelmann. Das hat einen Grund. "Das Ziel des Umbaus, alle Betroffenen über die kommunale Ebene Landkreis, sozusagen aus einer Hand, zu betreuen, erfordert eine enorme Logistik, viel moderne Technik und geschultes Personal", erläutert Michelmann. Sein Eigenbetrieb beschäftigt 410 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und hält einen Arbeitgeberservice vor. Aus den beiden Argen und der bisherigen KoBa mussten die unterschiedlichen Vergütungsstrukturen zusammengeführt werden. Der Trägerwechsel erfordert ein komplett neues Netzwerk und weitere EDV-Technik. Rechtsfragen mussten geklärt werden, denn die Trennung von KoBa-Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit erfordert die rechtliche wie auch die funktionale Trennung der Telefonnetze. Für die Versorgung der in den Bedarfsgemeinschaften lebenden Menschen steht für 2011 ein Etat von 206 Millionen Euro, abzüglich der Verwaltungskosten, bereit. Den größten Teil der Kosten trägt der Bund, der Landkreis ist für die Finanzierung der Unterkunft zuständig.

Ermrich und Michelmann hoffen, dass bis Ende des ersten Quartals 2011 alle möglichen Anlaufprobleme gelöst werden können. Ermrich zeigt sich insgesamt zufrieden: "Die Umstrukturierung für uns war Pflicht. Die Tatsache, dass wir einerseits durch die Kreisgebietsreform im Harzkreis gezwungen sind, die Reform schon zum 1. Januar 2011 umzusetzen, und andererseits mit dem erfolgreichen KoBa-Modell in Wernigerode beste Voraussetzungen und Erfahrungen besitzen, stimmt uns optimistisch", sagt der Chef der Kreisverwaltung.