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Bad Suderode Stadt zieht beim Kurzentrum die Notbremse

Im Ringen um die Zukunft des geschlossenen Kurzentrums in Bad Suderode
ziehen die Verantwortlichen in Quedlinburg die Notbremse: Sie nehmen
Kurs auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages und die Suche nach einem
neuen Investor.

Von Dennis Lotzmann 03.06.2014, 03:24

Quedlinburg/Bad Suderode l "Unsere Erklärung geht heute noch raus, vorab per Fax an alle Beteiligten." Die Worte von Wolfgang Scheller sind ebenso klar wie unmissverständlich formuliert. Und der Vize-Oberbürgermeister und Justiziar der Stadt Quedlinburg lässt keinen Zweifel daran, dass die Verwaltung nun alle Register ziehen wird, um den Ende vorigen Jahres erfolgten Verkauf des Kurzentrums im Ortsteil Bad Suderode an die Berliner Pro Habitare Projektentwicklungs-AG rückabzuwickeln und parallel die Suche nach einem neuen Investor zu starten.

Kurz zuvor sei eine vom Quedlinburger Stadtrat gesetzte allerletzte Frist zur Vorlage von Bankbürgschaft und zur Erfüllung finanzieller Forderungen ergebnislos verstrichen, sagte Scheller. Bis Sonnabend, 24 Uhr, habe Pro Habitare Zeit gehabt, die Bürgschaft über den Kaufpreis in Höhe von einer Million Euro vorzulegen und einen anteiligen Betrag für die Abfindung der Mitarbeiter über rund 454.000 Euro zu zahlen.

"Die Bankbürgschaft liegt nicht vor, die Zahlungen für die Abfindungen sind nicht eingegangen - deshalb werden wir den Rücktritt vom Vertrag einleiten", so Scheller am Montag zur Volksstimme.

Juristisches Tauziehen

Damit übernimmt nun zwar die Stadtverwaltung das Heft des Handelns, die Ungewissheit jedoch bleibt. Mehr noch: Schlimmstensfalls droht nun ein juristisches Tauziehen an mehreren Fronten.

So ist beispielsweise unklar, ob und wie schnell ein solcher Rücktritt vom Vertrag umsetzbar ist. Die Käuferseite hat signalisiert, einen solchen Rücktritt juristisch anzufechten. Aufsichtsratschef Joachim Marienburg, bislang stets als Sprecher von Pro Habitare in Erscheinung getreten, war am Montag nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Er sei erkrankt, hieß es unter der Rufnummer der Berliner Bürogemeinschaft.

Pro-Habitare-Anwalt Heinz Fritsch ließ indes durchblicken, dass er für seinen Mandanten wohl nur noch begrenzte Chancen sieht, das Ruder herumzureißen. Obendrein sei der notarielle Kaufvertrag in mehrerer Hinsicht schwierig formuliert, so der Jurist. Ein Dreh- und Angelpunkt sei dabei die Frage, wann die strittige Bankbürgschaft tatsächlich fällig ist.

"Die Bankbürgschaft liegt nicht vor, die Zahlungen für die Abfindungen sind nicht eingegangen - deshalb werden wir nun den Rücktritt vom Vertrag einleiten." - Wolfgang Scheller, Vize-Oberbürgermeister von Quedlinburg

Der Quedlinburger Verwaltungsjustiziar Scheller sieht eine unmittelbare Fälligkeit nach Vertragsschluss am 23. Dezember 2013. Anders Anwalt Fritsch: "Im Vertrag ist von einer Bürgschaft mit fünfjähriger Verweildauer bis zum 30. Juni 2019 die Rede. Daraus leite ich einen Laufzeitbeginn und eine Fälligkeit zum 30. Juni 2014 ab", so Fritsch. Knackpunkt: Im Notarvertrag sei gar kein Fälligkeitstermin formuliert. Das werfe nun Fragen auf und lasse Deutungsmöglichkeiten zu. Dabei soll ein Notarvertrag genau dies verhindern.

Fritsch ist überzeugt, mit seiner Interpretation richtig zu liegen. "Dies müsste man letztlich jedoch mit einer Feststellungsklage gerichtlich klären lassen", so der Rechtsanwalt. Die Entscheidung, den Klageweg zu beschreiten, liege bei Pro-Habitare-Aufsichtsrat Marienburg.

Dass Marienburg vor einem solchen Schritt zurückzuschrecken scheint, könnte mehrere Gründe haben. So würde er maximal Zeit gewinnen bis zum Stichtag am 30. Juni dieses Jahres. Obendrein würde dies am grundsätzlichen Problem - den Pro-Habitare-Finanzen - recht wenig ändern. Und um die scheint es nicht sonderlich gut bestellt zu sein.

Angst vor Folgeschäden

Zuletzt hatte sich Pro Habitare Mitte April mit einem Insolvenzverfahren selbst in die Negativ-Schlagzeilen manövriert. Damals hatte eine Krankenkasse Insolvenzantrag gestellt - laut dem vorläufigen Verwalter Carsten Becker ging es um rund 8000 Euro. Dieses Verfahren scheint seit dem gestrigen Montag vom Tisch. Nach Beckers Angaben hat die Krankenkasse nun erklärt, dass Pro Habitare alle offenen Forderungen erfüllt habe. "Wenn es keine weiteren Insolvenzanträge gibt, ist die Verfahrenseinstellung nur noch eine Formsache", so Becker zur Volksstimme. Zwar hat dieses Verfahren keine direkte Auswirkung auf den Kaufvertrag für das Kurzentrum - es lässt aber Rückschlüsse auf die finanziellen Möglichkeiten von Pro Habitare zu.

Zudem ist Pro Habitare gegenüber Quedlinburg noch hinsichtlich der Mitarbeiter-Abfindungen in der Pflicht. Laut Anwalt Fritsch hatte Marienburg hier bis zum 31. Januar dieses Jahres eine Wahlmöglichkeit: Entweder anteilig 454 000 Euro in den Abfindungstopf zuschießen, um die gütliche Einigung perfekt zu machen, oder Übernahme von rund 30 Mitarbeitern in die künftige Betriebsgesellschaft.

Weil beide Forderungen unerfüllt blieben, müsse die Stadt Quedlinburg nun mit Folgeschäden rechnen, sagt Wolfgang Scheller: "Die vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleiche sind damit hinfällig, nun drohen Verhandlungen und Urteile in den Kündigungsschutzverfahren." Verliert die Stadt Quedlinburg dabei, könnten Wiedereinstellungen oder noch höhere Abfindungszahlungen die Folge sein. Was letztlich die Frage von Schadensersatzforderungen seitens der Stadt aufwirft. Auch hier haben die Stadträte der Verwaltung grünes Licht gegeben, gegenüber Dritten etwaige Forderungen geltend zu machen.