1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wolmirstedt
  6. >
  7. Initiatoren des Bürgerbegehrens übergeben 1620 Unterschriften gegen Schulschließung

Erforderliche Zahl erreicht - Nun entscheidet der Gemeinderat über die Zulässigkeit Initiatoren des Bürgerbegehrens übergeben 1620 Unterschriften gegen Schulschließung

Von Maik Schulz 22.08.2013, 01:13

Rottmersleben/Eichenbarleben/HoheBörde l 1620 Unterschriften haben die Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen die Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Hohe Börde gesammelt. Fristgemäß haben sie die Listen an Bürgermeisterin Steffi Trittel übergeben.

120 Unterschriften sind mehr als vom Gesetz gefordert

Einen dicken Stapel mit den gesammelten und gesiegelten Unterschriftenlisten haben die Rottmersleber Enrico Feller und Dominik Weitz an Gemeindebürgermeisterin Steffi Trittel übergeben "Wir haben unser Ziel erreicht, jetzt ist die Gemeinde am Zug", erklärte Dominik Weitz.

1500 Unterschriften wären erforderlich gewesen, damit sich der Gemeinderat mit dem Bürgerbegehren befassen muss. 120 Unterschriften mehr als nötig sind es geworden. "Wir haben in allen Ortschaften der Gemeinde Unterschriften gesammelt. Das Echo war in der Regel positiv gewesen, selbst in Dörfern wie Niederndodeleben, deren Schulstandort eigentlich gesichert ist, haben Bürger unterschrieben", erklärte Enrico Feller.

Die Initiatoren baten bei der Übergabe die Bürgermeisterin, das Bürgerbegehren möglichst schnell zum Tagesordnungspunkt einer Gemeinderatssitzung zu machen. "Im Interesse der Kostenersparnis wäre ein Bürgerentscheid zeitgleich mit der Bundestagswahl ideal", unterstrich Weitz.

Das Bürgerbegehren ist ein Antrag auf die Durchführung eines Bürgerentscheids. Bei diesem Bürgerbegehren geht es den Initiatoren vor allem um den dauerhaften Erhalt aller sechs Grundschulstandorte in der Hohen Börde. Bedroht sind laut Beschluss des Gemeinderates Hohe Börde die Grundschulen in Rottmersleben und Eichenbarleben. Sie sollen ab dem Schuljahr 2017/2018 schrittweise geschlossen werden.

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und die Einleitung eines dann folgenden Bürgerentscheids muss der Gemeinderat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit entscheiden. Diese Entscheidung ist dann ortsüblich bekanntzugeben. Bei Zulässigkeit ist der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten vorzunehmen.

Gemeinderat wird wohl am 11. September entscheiden

Die nächste Sitzung des Gemeinderates ist bisher für den 11. September geplant. Spätestens im Dezember müsste dann der Bürgerentscheid vollzogen werden. Die Bundestagswahl findet am 22. September statt.

Bis dahin seien die Fristen für eine zeitgleiche Durchführung von Bundestagswahl und eines Bürgerentscheids zu kurz, hieß es aus der Gemeindeverwaltung. Zunächst wird die Verwaltung die Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens prüfen. Bis zur Sitzung des Gemeinderates hat sich die Gemeinde eine inhaltliche Prüfung der insgesamt fünf Fragen des Bürgerbegehrens vorbehalten. Dann wird sie dem Gemeinderat eine Einschätzung der Rechtslage geben. Abschließend hat das Ratsgremium das Wort. Und letztlich wird der Kreistag die Schulentwicklungsplanung im Dezember beschließen.