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Gespräch mit Kristin Rygiel Interesse an Stasi-Akten ungebrochen

10.07.2014, 01:22

Das Interesse an der Aufarbeitung der Vergangenheit in der Niederen Börde ist auch 24 Jahre nach dem Ende der DDR ungebrochen groß. Das zeigte der gestrige Beratungstag der Bundes- und Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Karl-Heinz Klappoth sprach mit Mitarbeiterin Kristin Rygiel über Motive zur Einsicht in die Stasi-Akte.

Volksstimme: Frau Rygiel, vor zwei Jahren waren Mitarbeiter in der Niederen Börde. Jetzt erneut ein Termin?
Kristin Rygiel: Der Bedarf ist groß und besteht auch noch nach 25 Jahren. An den Zyklus von zwei Jahren werden wir auch in Zukunft festhalten. Und dem wird man seitens des Staates mit dem 4. Gesetz zur Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR gerecht. Mit diesem Gesetz wurden die Fristen bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Wir sind also heute nicht das letzte Mal in Groß Ammensleben.

Wie aber erklären Sie sich, dass 25 Jahre nach der politischen Wende, noch immer Anträge auf Einsicht in die Akten gestellt werden?
Es gibt verschiedene Gründe, die die Bürger dafür anführen. So haben viele Menschen erst jetzt den nötigen zeitlichen Abstand, um ihre Vergangenheit aufzuarbeiten. Oft aber kommen auch Bürger, die erst in diesen Tagen aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, vorher wenig Zeit und keine Nerven für das Prozedere hatten. Doch verstärkt melden sich jetzt Bürger aus den alten Bundesländern, die zur Wendezeit die DDR verlassen haben.

Was aber ist der häufigste Grund?
Bei vielen Bürgern herrscht noch immer eine gewisse Unsicherheit vor. Auch noch nach zweieinhalb Jahrzehnten wollen Menschen wissen, ob auch sie einst ins Visier der Stasi geraten sind und über sie eine Akte geführt wurde. Die von den Antragstellern dabei am häufigsten gestellte Frage lautet: Wurde auch ich von einem IM des Staatssicherheitsdienstes bespitzelt? Wenn es der Fall war, wer war er, kenne ich ihn, kommt er gar aus meinem Freundeskreis?

Wie umschreiben Sie selbst Ihren Tätigkeitsbereich?
Die Landesbeauftragte Birgit Neumann-Becker und wir, die Mitarbeiter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt mit Sitz in der Klewitzstraße 4 in Magdeburg, beraten die Betroffenen oder zeigen ihnen zumindest Wege für eine Rehabilitierung auf. So können sich diese Menschen den Weg nach Magdeburg sparen. Wir fahren übrigens pro Jahr etwa 40 Orte in Sachsen-Anhalt an. Gestern war ich in Tangerhütte und konnte vor Ort 38 Bürgern helfen. In Groß Ammensleben waren es heute knapp 20.

Was ist für einen Antrag auf Akteneinsicht notwendig?
Grundsätzlich sollte der Antragsteller den Personalausweis dabei haben. Bei Anträgen zu verstorbenen nahen Angehörigen müssen Kopien der Unterlagen vorliegen, die das Verwandtschaftsverhältnis zu dieser Person nachweisen. Nur Interesse als Zweck reicht nicht für eine Einsicht.

Wie lange dauert es, bis der Antragsteller eine Nachricht bekommt?
Bei Personenrecherchen in den verschiedenen Stasi-Karteien im Zentralarchiv oder in den Außenstellen dauert die ganze Sache, so ist der Erfahrungswert, zirka vier bis sechs Monate. Gegenwärtig gewähren wir den Antragstellern von 2011 Einsicht in die Akten.