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Stadtrat entscheidet über neue Niederschlagswassergebühren Hauseigentümer könnten beim Regenwasser sparen

Von Claudia Labude 04.11.2010, 04:16

Silvester ist nicht nur von sich aus ein freudiges Ereignis. Der Jahreswechsel lässt es bei den Hausbesitzern aus Wolmirstedt, Mose, Elbeu und Farsleben auch in der Kasse klingeln. Entscheidet der Stadtrat doch am 25. November über eine Neukalkulation der Niederschlagswassergebühr. Und die Kosten sollen sinken!

Wolmirstedt. Der Kalkulationszeitraum für die aktuelle Niederschlagswassergebühr in Wolmirstedt endet am 31. Dezember 2010. Der zeitliche Ablauf zwang die Verwaltung dazu, eine neue Rechnung zu erstellen. Eines der Hauptziele der Kalkulation für die Jahre 2011 bis 2013 war, die bisher unterschiedlichen Satzungsgebiete – einmal Wolmirstedt mit den bisherigen Ortsteilen Mose und Elbeu; auf der anderen Seite die neu dazugekommene Ortschaft Farsleben – zusammenzulegen. Nach einem Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2007, betrug die Niederschlagswassergebühr in der Kernstadt bisher 0,925 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche. Nach Anrechnung der aus den Vorjahren vorhandenen Gebühren-überdeckungen, also dem Guthaben der Gebührenzahler, wurde der Betrag auf 0,83 Euro festgesetzt, wie er aktuell gilt.

In kleinen Orten kaum Anschluss-Zunahme

Für die Ortschaft Farsleben wurde durch die Stadt im Zuge der Verwaltungsgemeinschaft erstmals 2006 eine Kalkulation vorbereitet. Wie es in der Beschlussvorlage, die den Stadträten derzeit vorliegt, heißt, wurde als Ergebnis dieser Erstkalkulation eine Gebühr in Höhe von 1,18 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Damit Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis stehen, wurde damals überlegt, die Gebühr in Farsleben zu Lasten der Gemeinde auf 0,85 Euro zu senken, was von der Kommunalaufsicht zunächst beanstandet wurde. Mit einem neuen Beschluss wurde die Gebühr am 25. April 2007 schließlich bestätigt.

Schon damals sei absehbar gewesen, dass die Gebühr eher steigen als sinken würde, heißt es in der Problembeschreibung der Verwaltung weiter. Der Anstieg der Kosten liegt unter anderem daran, dass es keine merkliche Zunahme der Anschlussnehmer geben würde und durch neu hergestellte Kanäle – beispielsweise in der Weinbergstraße und der Hauptstraße – die Kostenseite zunimmt.

Glindenberg nicht in den Kalkulationen integriert

Daher wurde die Zusammenlegung der beiden Satzungsgebiete überlegt und die Vorbereitung für das Ende der Kalkulationsperiode von Wolmirstedt geplant. Ab Januar 2011 soll nun für die gesamte Stadt eine einheitliche Gebühr gelten. Lediglich die Ortschaft Glindenberg bleibt weiter außen vor, da die Gemeinde die Niederschlagswasserentsorgung erst an den WWAZ und später an einen dritten Anbieter übertragen hat. Diese Regelung wurde auch im Gebietsänderungsvertrag bis zum Jahr 2013 geschützt.

Im Ergebnis der Jahresabschlüsse für 2008 und 2009 sowie der Schätzung für das Jahr 2010 ergab sich für den Bereich Wolmirstedt, Mose und Elbeu ein Gebührenüberhang von circa 45 000 Euro, der innerhalb der nächsten Kalkulationsperiode auszugleichen, also zwischen 2011 und 2013 anzurechnen ist. Ungeachtet der geplanten Zusammenfassung mit Farsleben sollte dieser Betrag nur zugunsten von Wolmirstedt, Elbeu und Mose verrechnet werden. Farsleben erzielte im vergleichbaren Zeitraum eine Kostenunterdeckung von rund 6000 Euro. Diese soll aber nicht zu Lasten der Gebührenzahler fallen, sondern wird durch den Haushalt ausgeglichen.

Innerhalb der Stadtverwaltung – und auch in den Ausschüssen und Ortschaftsräten – entschied man, dass ab 2011 eine einheitliche Gebühr für die Stadt und alle Ortschaften außer Glindenberg gelten soll.

Unterschied von 0,0012 Euro sei nur marginal

"Wenn man die 45 000 Euro auf das Altgebiet, also Wolmirstedt, Elbeu und Mose zurückverteilt, ergibt sich statt 0,83 Euro eine Gebühr von 0,7513 Euro", erklärt Marko Kohlrausch. Im Ortsrat Farsleben kam die Frage auf, welche Gebühr sich denn ergeben würde, wenn man Farsleben mit einrechnet. "Da es sich um eine verhältnismäßig geringe Quadratmeterfläche handelt, würde die Gebühr auf 0,7525 Euro steigen. Das ist ein Plus von 0,0012 Euro und ändert – durch Rundung – nichts an der neukalkulierten Summe von 75 Cent pro Quadratmeter für alle", so der Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Rechnet man das hoch, ergibt sich eine jährliche Summe von 3,60 Euro. "Das steht in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand", nennt er Argumente für eine Gesamtgebühr. Das sahen auch die politischen Gremien so.

"Eine zwingende Vorschrift, dass die Rückverteilung nur auf das Altgebiet erfolgen darf, gibt es nicht wirklich. Es handelt sich dabei um einen politischen Spielraum, den allerdings die Kommunalaufsicht bestätigen muss", erklärt der Verwaltungsfachmann die Hintergründe, über die der Stadtrat am 25. November zu entscheiden hat.