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Lügen, Beleidigungen und eine bedrohliche Radladerfahrt

14.08.2013, 12:46

Dessau-Roßlau/Zerbst (abe) l In einem Vergleich haben sich die Stadt Zerbst und ein früherer Mitarbeiter des Bau- und Wirtschaftshofs geeinigt, dass das Arbeitsverhältnis zum 21. Juli 2013 als beendet gilt. Die Stadt hielt es vor dem Arbeitsgericht Dessau-Roßlau für erwiesen, dass sich der Mann eines Arbeitszeitbetrugs schuldig machte: Statt zu Jahresbeginn den Winterdienst auf den Zerbster Straßen zu erfüllen, soll er zu einem Baumarkt gefahren sein, wo er für einen Verwandten einkaufte. Mehr dazu lesen Sie am Donnerstag in der Zerbster Volksstimme sowie im E-Paper.