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Ordnungsamt in Zerbst Für gefährlichen Hund kostet die Anmeldung 600 Euro

Von Tobias Dachenhausen 06.11.2010, 05:18

Kürzlich erst haben zwei Hunde in Kerchau Schafe angegriffen und getötet, der Vorfall in Wittenberg ist auch noch nicht vergessen – das Thema gefährliche Hunde bleibt präsent. Wann ist ein Hund überhaupt gefährlich? Welche Bedingungen muss man erfüllen, um diese Hunde halten zu dürfen? Welche Kosten kommen auf den Halter zu?

Zerbst. Der American Staffordshire Terrier, der Bullterrier, der American Pitbull Terrier und der Staffordshire Bullterrier sind Hunde, die aufgrund ihrer Rasse bereits von vornherein in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuft werden. "In Zerbst gibt es fünf davon, die angemeldet sind", erklärt Arne Haberland, zuständiger Sachbearbeiter des Zerbster Ordnungsamtes. Die Gefährlichkeit der Hunde lässt sich über eine erhöhte Angriffslust und die Bisswütigkeit des Tieres definieren. "Es gibt auch Rassen, die nach entsprechenden Vorkommnissen nachträglich als gefährlich eingestuft werden können", macht Haberland deutlich.

Die Haltung dieser Hunde ist nicht ohne Aufwand und ohne Erlaubnis möglich. "Die Tiere müssen sich einem Wesenstest unterziehen, einen Chip bekommen und haftpflichtversichert sein", erklärt der Sachbearbeiter. So sagt es das Gesetz zum Schutz vor von Hunden ausgehenden Gefahren, das im März 2009 neu in Kraft trat. Über den Wesenstest wird die Sozialverträglichkeit des Hundes von Tierärzten bestimmt. 24 sind in Sachsen-Anhalt dafür zugelassen. "Wenn ein Hund den Test besteht, darf er gehalten werden und ist zugänglich für Menschen", informiert Haberland.

Neben dem Wesenstest muss der Halter volljährig sein und eine Sachkundeprüfung ablegen, um einen als gefährlich eingestuften Hund halten zu dürfen. "Für die Anmeldung und die dazugehörigen Dokumente muss man schon mit 600 Euro rechnen, allein der Wesenstest kostet 400 Euro", macht Haberland klar, dass es sich um eine kostspielige Sache handelt.

Für diese Art von Hunden ist ein Maulkorb bis zum Wesenstest Pflicht. Dieser kann erst nach einem Jahr, der charakterlichen Prägephase eines Hundes, durchgeführt werden. Leinenpflicht herrscht dagegen für alle Rassen in Zerbst. Das geht aus der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt hervor. Frei laufende Hunde sind als Ordnungswidrigkeit zu bewerten, was mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro bestraft werden kann. "Sicherlich wird die Höhe nicht beim ersten Vergehen ausgeschöpft", stellt Haberland klar.

Die mediale Präsenz von Beißattacken hat auch im Zerbster Ordnungsamt für eine Erhöhung von Anzeigen gesorgt. "Gerade nach dem Vorfall in Wittenberg hat sich das hochgeschaukelt, doch der Trend ist eher konstant bleibend", sagt der Sachbearbeiter. Bei den fünf angemeldeten Hunden sieht der Sachbearbeiter keinen Grund zur Angst. "Die Halter, die diese Kosten übernehmen, machen das, um das Tier zu behalten. Hier kann man von einer guten Erziehung ausgehen." Ob die angemeldeten auch alle "gefährliche" Hunde in Zerbst sind, bleibt zweifelhaft. "Dafür, dass es wirklich nur fünf in Zerbst sind, würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen."