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Bußgeld droht Auto darf nicht im Leerlauf warmlaufen

Von Olaf Koch 12.01.2010, 05:53

Zerbst. Wer morgens zu seinem Auto kommt, muss meist erst einen kleinen Handfeger und anschließend noch den Eiskratzer nutzen. Erst dann kann die Fahrt beginnen. Um Zeit zu sparen : Ist es zulässig, das Auto schon zu starten, den Motor warmlaufen zu lassen, um dann die Eisschicht besser von den Scheiben zu kratzen ?

Mit dieser Frage wandte sich die Redaktion gestern an die Polizei. " Klare Aussage : Das ist verboten ", stellte Holger Handke vom Revierkommissariat Zerbst fest. Bei Personenkraftwagen ist diese Methode also nicht zulässig und wird als Ordnungswidrigkeit behandelt. Eine Ausnahme stellen Fahrzeuge mit Druckluft dar, meist Lkw, die zuvor in den Leitungen einen Druck aufbauen müssen. " Die Lasterfahrer dürfen ihre Autos noch laufen lassen, bevor sie losfahren ", so der Polizist.

Auch von Schnee bedeckte Verkehrsschilder sind nach wie vor gültig, auch dann, wenn der Fahrer nicht erkennt, was sie anzeigen. " Da gibt es eine einfache Regel : Sogenannte Gefahrenschilder wie das Stoppschild und ‚ Vorfahrt beachten ‘ sind optisch an ihrer Form auch zu erkennen ", betont Holger Handke.

Auch die anderen Verkehrsschilder, wie beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen, behalten ihre Gültigkeit. Eine Ausrede, wenn Autofahrer dennoch erwischt werden, gibt es nicht. Dies ist auch die Auffassung von Juristen. Parkplatzsuchenden wird dringend empfohlen, sich vor dem Abstellen ihrer Autos zu vergewissern, ob Parkverbotsschilder aufgestellt sind.