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Gemeinden sind sich einig / Kommunalaufsicht und Innenministerium willigen ein Schopsdorf darf zum 1. Juli nach Genthin

Von Bettina Schütze 21.06.2012, 05:17

Schopsdorf/Genthin l Die Gemeinde Schopsdorf soll mit Wirkung zum 1. Juli in die Einheitsgemeinde Stadt Genthin eingemeindet werden. Der Gemeinderat Schopsdorf und der Stadtrat Genthin haben ihre "Hausaufgaben" gemacht und eine Gebietsänderungsvereinbarung ausgearbeitet und in beiden Gremien beschlossen. Nachdem die Kommunalaufsicht des Landkreises Jerichower Land einen Punkt der Vereinbarung beanstandet hatte, besserten Gemeinde und Stadt nach.

Doch wie ist nun der Stand? Klappt alles zum 1. Juli?

Die Eingemeindung befindet sich im Genehmigungsverfahren, war gestern aus der Kreisverwaltung auf Volksstimme-Anfrage zu erfahren. Der Entwurf der Genehmigungsverfügung liege dem Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt zur Zustimmung vor. "Die Zustimmung wurde gestern telefonisch vom Ministerium des Innern erteilt, die schriftliche Zustimmung ist für heute angekündigt", so Pressesprecher Henry Liebe.

Schopsdorf hatte sich im vorigen Jahr vor dem Verfassungsgericht das Recht erstritten, nochmals über seine Zugehörigkeit zu einer Einheitsgemeinde selbst zu entscheiden (Volksstimme berichtete mehrfach). Im Zuge der Gemeindereform und der Zuordnung zu Möckern hatte Schopsdorf Fehler im Verfahren entdeckt. Die Verfassungsrichter folgten dem und erklärten die Zugehörigkeit zu Möckern für ungültig. Im Januar entschieden die Schopsdorfer mit überwältigender Mehrheit, sich künftig der Einheitsgemeinde Genthin anzuschließen.

Bereits seit November 2011, und damit schon vor der Entscheidung der Schopsdorfer, sich der Stadt Genthin anschließen zu wollen, haben sich die Bürgermeister Genthins, Wolfgang Bernicke, und Schopsdorfs, Thomas Barz, sehr intensiv um die Gestaltung der notwendigen Gebietsänderungsvereinbarung bemüht. "Unter Einbeziehung des Innenministeriums und des Landkreises Jerichower Land konnte im Laufe der Monate und nach dem das Ergebnis der Bürgeranhörung feststand, bereits im März durch beide Räte die Gebietsänderungsvereinbarung beschlossen werden", erklärte Bernicke gestern. Letzte Präzisierungen der Vereinbarung seien "letztmals mit den Beschlüssen im Gemeinderat Schopsdorf am 12. Juni und im Stadtrat Genthin zwei Tage später aus der Sicht der Gemeinden rechtskräftig" geworden, so Wolfgang Bernicke.

Auch auf Verwaltungsebene sei die Zeit seit dem Beschluss der Gemeinde Schopsdorf zur Eingliederung in die Stadt Genthin genutzt worden, "um die notwendige ,Übergabe\' der Gemeinde Schopsdorf aus der Verwaltungsgemeinschaft Möckern-Loburg-Fläming in die Verantwortung der Stadt Genthin verwaltungsrechtlich zu regeln", so Bernicke.

"Für uns als Gemeinde ist die Eingemeindung ein Verwaltungsakt, der allerdings mit Reibungsverlusten behaftet ist", erklärte Schopsdorfs Bürgermeister Thomas Barz. Wichtig sei dabei, alle Bürger mit "ins Boot zu nehmen", damit sie wissen, was nach dem 1. Juli auf sie zukomme. Die Bürger müssen sich langsam, aber sicher an die neue Zeit gewöhnen. "Genthin ist für uns noch nicht zuständig, hat aber für uns schon exzellent gearbeitet", so Thomas Barz. Mit der Eingemeindung wird auch ein Personal-übergang aus der Verwaltung Möckern in die Verwaltung Genthin vollzogen. "Alle Entscheidungsträger sind jetzt aufgefordert, die Sache vernünftig über die Bühne zu bringen", so Thomas Barz. "Wir freuen uns auf Genthin."

Die Gebietsänderungsvereinbarung wird in der vorgelegten Fassung mit einigen Hinweisen zu einzelnen Regelungen genehmigt, erklärte gestern die Kreisverwaltung. Da die Zeit bis zum 1. Juli knapp wird und unter dem Vorbehalt, dass die Beteiligten keinen Widerspruch einlegen und den Rechtsbehelfsverzicht erklären, soll die Bekanntmachung der Vereinbarung mit der Genehmigung am 29. Juni im Amtsblatt des Kreises erscheinen. Die Eingemeindung zum 1. Juli wäre dann amtlich.