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Stadt wehrt sich gegen Befehl zur Flusspflege

28.04.2014, 01:25

Altstadt (kt) l Elbe, Schrote, Klinke, Kleine und Große Sülze, Faule Renne, Furtlake, Umflutehle - Magdeburg ist reich an fließenden Gewässern. Bisher rangieren alle als Gewässer I. Ordnung. Pflege und Unterhaltung obliegt dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW). Mit dem im März vom Land verabschiedeten Wassergesetz soll sich das ab 2015 ändern. Elbe und Schrote bleiben Landessache; für alle anderen Flüsschen - zu Gewässern II. Ordnung abqualifiziert - soll die Stadt die Verantwortung übernehmen. Das will sie nicht tun. Am Rande der Debatte zu einem FDP-Antrag, der Berichterstattung zu den Auswirkungen des neuen Gesetzes und zum Zustand des Gewässernetzes an den Stadtrat verlangte, bemerkte der Rechtsbeigeordnete Holger Platz (SPD): "Wir haben gegen das neue Wassergesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt." Das Ziel: Mindestens will sich die Stadt die neue Aufgabe nicht ohne angemessenen finanziellen Ausgleich aufbürden lassen.