Vogelgrippe Stallpflicht für Geflügel
Magdeburg (rs) l In Magdeburg gilt ab sofort Stallpflicht für Geflügel. Anlass sei der Schutz gegen die Geflügelpest/ Vogelgrippe, teilte die Stadtverwaltung mit.
Stallpflicht bedeutet, dass Hühner, Perlhühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten sind, sagte ein Sprecher.
Unabhängig von diesem aktuellen Geschehen sind alle Geflügelhalter generell gesetzlich verpflichtet, sich unter Nennung von Anzahl und Art der Tiere sowie deren Standorten beim Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg, Lübecker Straße 32, 39090 Magdeburg, Telefon 0391/5406233 anzumelden.
Bisher ist in Sachsen-Anhalt kein aktueller Fall eines Geflügelpest-Ausbruchs bei Wildvögeln oder Hausgeflügel bekannt.