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Kriminalität Vier berauschte Fahrer in einer Nacht

Von Martin Rieß 11.12.2014, 17:32

Magdeburg l Vier Autofahrer, die unter dem Einfluss von Drogen standen, hat die Polizei in Magdeburg in der Nacht zum Donnerstag gestoppt.

Zunächst war Beamten ein VW Golf auf dem Magdeburger Ring aufgefallen. Am Steuer des Fahrzeugs befand sich ein 31-Jähriger aus Magdeburg. Die Polizisten stoppten ihn im Norden der Landeshauptstadt auf der Ebendorfer Chaussee. Aufgrund typischer Ausfallerscheinungen sei ein Drogentest durchgeführt worden, der positiv auf Amphetamine anschlug. Der Fahrer räumte ein, eine ihm unbekannte Substanz konsumiert zu haben.

Um 23 Uhr fiel Polizisten ebenfalls auf dem Magdeburger Ring ein 26-Jähriger aus dem Jerichower Land an, der mit seinem VW viel zu schnell unterwegs war. Der Drogentest ergab auch hier ein positives Ergebnis. Im Fahrzeug fanden die Beamten zudem ein sogenanntes Marihuana-Backgemisch.

Ganz klassisch bei der Verwendung von Rauschmitteln hielt es dann gegen 23.40 Uhr eine 22-jährige VW-Fahrerin aus Magdeburg. Sie war der Polizeistreife aufgefallen, da sie ohne Licht auf dem Westring unterwegs war. Nachdem es gelungen war, die Frau zu stoppen, fiel den Polizisten ein alkoholischer Geruch auf. Und damit lagen sie richtig: Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,2 Promille.

Nicht nur ein berauschter Fahrer, sondern auch ein mutmaßlicher Drogenhändler ist der Polizei dann am Donnerstagmorgen gegen 2.30 Uhr im Süden der Landeshauptstadt ins Netz gegangen. Während bei dem Fahrer eines VW in der Helmstedter Straße ein Drogentest positiv auffiel, fanden die Beamten beim Beifahrer 15 Gramm Amphetamine und Chrystal sowie 25 Gramm Haschisch. Mit dabei hatte er auch eine Feinwaage sowie Geld in einer Menge und Stückelung, wie es für Rauschgifthändler üblich sei.

Die Polizei erstellte gegen ihn wie gegen die vier Autofahrer Anzeigen.
Wie der Magdeburger Polizeisprecher Frank Küssner berichtet, sei die Häufung der Meldungen auf die Arbeit der Kollegen zurückzuführen: In der Regel werden Vergehen gegen die gesetzlichen Regelungen zu Rauschgift und Drogen nicht festgestellt, da andere die Beschuldigten anzeigen, sondern weil sie aufgrund von Ausfallerscheinungen zum Beispiel im Straßenverkehr auffallen.