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Streit & Schlichtung

26.11.2013, 01:15

Streit zwischen Nachbarn sind keine Seltenheit. Gerichte beklagen häufig den enormen zeitlichen Aufwand, der damit verbunden ist. Derzeit sind allein am Amtsgericht Halberstadt drei Richter mit knapp 20 Fällen von Nachbarschaftsstreitfällen beschäftigt. Nicht selten ziehen sich diese Verfahren über mehrere Jahre hin.

Die Rechtsschutzversicherung "Advocard" veröffentlichte in diesem Monat einen deutschen "Streitatlas" auf der Grundlage von Versicherungsdaten zu etwa einer Million privaten Rechtsstreitigkeiten. Danach gab es bundesweit pro hundert Einwohner im Durchschnitt 20,9 Rechtsstreite. Sachsen-Anhalt lag danach mit 20,4 Streitfällen leicht darunter. In Halle (23,4 Streitfälle) lag der Wert am höchsten, Magdeburg war mit 20,3 Fällen etwas friedlicher.

In Sachsen-Anhalt kann ein Nachbar den anderen nicht ohne weiteres sofort verklagen. Bei vielen Rechsstreitigkeiten schreibt das Gesetz einen Einigungsversuch an einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle vor. Erst nach einem solchen Verfahren wird eine Klage am Gericht zugelassen.

Schlichtungsstellen müssen zum Beispiel angerufen werden bei: Ruhestörungen, überhängenden Zweigen, Errichtung von Zäunen. Beleidigungen und Verleumdungen, die nicht über Presse und Rundfunk begangen wurden, werden ebenfalls vor Schlichtungsstellen verhandelt.

Schlichtungsstellen werden von Städten und Gemeinden eingerichtet. Zuständig ist der jeweilige Wohnort oder die berufliche Niederlassung.

Nach der Zahlung eines Vorschusses werden beide Parteien eingeladen. Die Verhandlung findet in der Regel mündlich und nicht öffentlich statt. Jede Partei hat das Recht, sich einen Beistand oder Rechtsanwalt zu nehmen. Eine aufwändige Beweisaufnahme findet nicht statt. Ziel ist eine gütliche Einigung.

Die Kosten der Schlichtung betragen 25 Euro bei Eröffnung des Verfahrens, 50 Euro bei Einigung. Bleibt eine Partei unentschuldigt fern, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 75 Euro erhoben.