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"Rente mit 63" wird nicht übernommen Rentenpaket bleibt für Beamte verschlossen

Sachsen-Anhalts Beamte sollen künftig bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Das sieht ein von der Landesregierung beschlossener Gesetzesentwurf vor. Der Landtag muss allerdings noch zustimmen.

13.08.2014, 01:13

Magdeburg (dpa/vs) l Die Beamten in Sachsen-Anhalt sollen nach den Plänen der Landesregierung nicht von dem zur Jahresmitte in Kraft getretenen Rentenpaket der Bundesregierung profitieren. Derzeit sei keine Übernahme der Regelungen für die Beamten geplant, teilte das Finanzministerium in Magdeburg auf Anfrage mit. Die Reform sieht eine höhere Mütterrente sowie nach 45 Beitragsjahren die abschlagsfreie Rente mit 63 vor.

Auch Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland stehen der vom Beamtenbund geforderten Übertragung der Reform skeptisch gegenüber, wie eine dpa-Umfrage ergab.

Die sachsen-anhaltische Landesregierung beschloss am Dienstag einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung von Altersgrenzen bei Beamten. Kernpunkt ist, dass Beamte künftig im Normalfall bis zum 67. statt 65. Lebensjahr arbeiten sollen. Dem Entwurf zufolge soll die Regelaltersgrenze von 2016 an schrittweise angehoben werden. Begonnen würde mit dem Geburtsjahrgang 1951, der Jahrgang 1964 würde dann im Jahr 2031 regulär mit 67 Jahren in Pension gehen.

Angehoben werden auch die besonderen Altersgrenzen für Polizisten, Feuerwehrleute im Einsatzdienst und Strafvollzugsbeamte. Sie sollen wie bisher fünf Jahre vor den Beamten der sonstigen Verwaltungsbereiche in Ruhestand gehen. Das bedeutet, dass die besondere Altersgrenze ab Geburtsjahrgang 1956 schrittweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben wird.

Wie die Landesregierung am Dienstag weiter mitteilte, ermöglicht der Gesetzentwurf für die genannten Vollzugsdienste flexible Altersgrenzen. Sie können sich auch künftig ab 60 - dann mit Abschlägen - pensionieren lassen, hieß es.

CDU und SPD hatten die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Beamte bereits 2011 im Koalitionsvertrag vereinbart. Damit soll eine Gleichbehandlung mit anderen Beschäftigten erreicht werden.

An dem Gesetzesentwurf gibt es Kritik aus den Polizeigewerkschaften, von der Magdeburger Berufsfeuerwehr und vom Beamtenbund. Diese Interessensgruppen sollen im September angehört werden, bevor die Regierung den Gesetzesentwurf dem Landtag vorlegt.