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Amtsgericht Quedlinburg Haftstrafe für zweifachen Katzenmörder aus dem Harz

Von Dennis Lotzmann 08.10.2014, 03:08

Quedlinburg/Ballenstedt l Ein 79 Jahre alter Mann aus dem Harzort Ballenstedt ist wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vom Amtsgericht Quedlinburg zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Obendrein muss der Rentner, der im August zwei zehn Wochen alte Katzen vor den Augen der Besitzer ertränkt hatte, 500 Euro an den Deutschen Tierschutzbund zahlen.

Der Rentner, der 25 Jahre lang als Schweinezüchter gearbeitet hatte, wirkte auf der Anklagebank reichlich zerknirscht. Nachdem er 79 Jahre lang durchs Leben gegangen ist, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, nun also das: Eine Anklage vor Gericht und Zeitungsschlagzeilen, weil er die beiden jungen Katzen, die vom Nachbargrundstück herübergekommen waren, kurzerhand in seiner Wassertonne ertränkt hatte.

Ein Vorwurf, den der Angeklagte vor Gericht unumwunden zugab. Er sei, sagte er mit Blick zu Richterin Antje Schlüter, ja schließlich keine Katzen-Geburtenstation für die Nachbarn.

Die von der Strafrichterin gebaute Brücke, gegenüber den als Zeugen anwesenden Besitzern der Tiere klare Worte der Entschuldigung zu finden, ließ der Rentner aus dem Ballenstedter Ortsteil Badeborn lange ungenutzt. Stattdessen wähnte er sich augenscheinlich im Recht. Weil man das mit jungen Katzen aus seiner Sicht wohl schon immer so macht. Dabei gehen selbst andere Nachbarn des Mannes auf Distanz: Er habe mitunter sogar selbst Katzen gefüttert und so auf sein Grundstück gelockt, heißt es im Dorf.

Wie brutal der Rentner vorging, machte der 23-jährige Sohn der Tierbesitzerin in der Verhandlung deutlich. Er habe an jenem 16. August in den Mittagsstunden mit seinem 16 Jahre alten Bruder im Garten gestanden und zufällig beobachtet, wie der Nachbar die beiden laut schreienden Jungkatzen genommen und ins Regenfass gesteckt habe. "Ich habe laut gerufen, ja geschrien, dass er das lassen soll", berichtete der 23-jährige Sebastian R. als Zeuge. Stattdessen habe der Nachbar die Tonne zugedeckt, einen Wasserschlauch angeschlossen und sich entfernt.

Sebastian R. informierte telefonisch seine Mutter, die sofort die Polizei einschaltete und nach Hause eilte. Weil der 79-Jährige selbst gegenüber Polizeibeamten uneinsichtig blieb und jegliche Reue vermissen ließ, der Tatvorwurf zugleich aber unstrittig war, klagte die Staatsanwaltschaft Halberstadt den Badeborner wenig später an.

Staatsanwalt Michael Bierwagen erinnerte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Quedlinburg vor allem an die Kaltblütigkeit des Angeklagten. "Er hat die Tiere trotz der Möglichkeit, den Konflikt anderweitig zu schlichten, getötet." Besonders verwerflich sei, dass er die Katzen vor den Augen der beiden Jugendlichen und trotz deren Intervention ertränkt habe. Deshalb seien eine Freiheitsstrafe von vier Monaten und 500 Euro Geldstrafe gerechtfertigt, so Staatsanwalt Bierwagen.

Richterin Antje Schlüter reduzierte die angedrohte Haftstrafe auf drei Monate, folgte ansonsten aber Bierwagens Antrag. Zwar sei der Angeklagte geständig gewesen und habe - wenn auch recht spät - Reue gezeigt. Die Tat selbst habe er jedoch kaltblütig durchgezogen. "Für einen solchen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz drohen eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft", erinnerte sie den Angeklagten vor ihrem Urteilsspruch. Das Urteil ist rechtskräftig.