1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. "Meistens nur eine Lizenz pro Buch"

E-Books "Meistens nur eine Lizenz pro Buch"

Ein Gespräch mit Jürgen Heeg von der Unibibliothek Magdeburg über die Widrigkeiten bei der Ausleihe von elektronischen Büchern

12.03.2015, 01:26

E-Books erfreuen sich zunehmender Beliebtheit - auch in Bibliotheken. Deren Umgang mit den elektronischen Büchern gestaltet sich aber durchaus schwierig. Redakteur Oliver Schlicht sprach mit Dr. Jürgen Heeg von der Universitätsbibliothek Magdeburg über eine Ausleihe, die eigentlich keine Ausleihe ist.

Volksstimme: Wie viele E-Books hat die Unibibliothek Magdeburg 2014 ausgeliehen?
Jürgen Heeg: Diese Frage genau zu beantworten, ist für eine wissenschaftliche Bibliothek, wie wir sie sind, nur mit erheblichem Arbeitsaufwand zu bewerkstelligen.

Eine Schätzung?
Vor fünf Jahren hatten wir etwas mehr als eine Million elektronischer Ausleihen. Inzwischen dürften es jährlich etwa drei Millionen Zugriffe sein.

Und gedruckte Bücher?
Die Erhebung für 2014 liegt erst Ende März vor. Im Jahr zuvor kamen wir auf knapp 600000 Ausleihen von gedruckten Büchern und Zeitschriften.

Also verschiebt sich der Fokus stark in Richtung elektronischer Medien?
Das ist richtig.

Können Sie Ausgaben für elektronische Medien bezogen auf Ihren jährlichen Ausgabenetat beziffern?
Unser jährlicher Erwerbungsetat beträgt etwa drei Millionen Euro. Mehr als 70 Prozent davon geben wir inzwischen für elektronische Medien aus. Das ist ein vergleichsweise hoher Anteil, der unserer früheren Ausrichtung auf eine Technische Universität geschuldet ist. Bundesweit bewegt sich der Ausgabenanteil von wissenschaftlichen Bibliotheken zwischen 55 und 65 Prozent der Etats.

Können Sie ein Beispiel nennen, wo der Wandel besonders deutlich wird?
Bei Fachzeitschriften. Vor einigen Jahren hatten wir noch 3000 bis 4000 gedruckte Zeitschriften im jährlichen Abonnement. Aktuell sind es noch 1100. Dagegen können unsere Nutzer zurzeit auf 23000 elektronische Zeitschriftentitel zugreifen.

Sie sprachen eingangs von der Schwierigkeit, Zugriffe Ihrer Bibliotheksnutzer auf elektronische Bücher und Zeitschriften zu beziffern. Warum sind solche Nutzerzahlen nicht über eine Datenbank abrufbar?
Das Ausleihen eines E-Books ist ja nicht mit der Ausleihe eines herkömmlichen Buches zu vergleichen. Vielmehr erlaubt der Verlag, der die Rechte am jeweiligen E-Book hat, unserem Nutzer den Zugriff. Die E-Books und Zeitschriften liegen auf Servern der Verlage. Die Bibliothek lizenziert und organisiert, dass der Leser als Nutzer unserer Bibliothek für die Verlage zu identifizieren ist.

Aber zählen und registrieren nicht die Verlage die Zugriffe der Bibliotheken?
Ja, natürlich, jeder Verlag für sich, aber da gibt es Unterschiede. Manche werten das Öffnen einer Datei als E-Book-Abruf, andere registrieren den Zugriff erst, wenn ein Kapitel aufgeschlagen wurde - um nur zwei Beispiele zu nennen.

Wie wird denn entschieden, welche E-Books die Verlage den Bibliotheken zur Verfügung stellen?
Das ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Von den knapp 80 öffentlichen Bibliotheken aus Sachsen-Anhalt sind 38 in einem sogenannten Onleihe-Verbund organisiert. Der Landesverband Sachsen-Anhalt des Deutschen Bibliotheksverbandes verhandelt mit einer Firma die Zugriffsrechte, die Nutzer der Bibliotheken von Sachsen-Anhalt zugesprochen bekommen, und was das im Paket kostet. Diese Firma repräsentiert die führende digitale Ausleihplattform für Bibliotheken in Deutschland.

Also kriegen alle Nutzer von öffentlichen Bibliotheken des Landes die gleichen Zugriffsrechte auf einen bestimmten E-Book-Katalog?
Ja. Allerdings haben die Nutzer häufig keinen unbeschränkten Zugriff auf die E-Books. Meistens gibt es zum Beispiel nur eine Lizenz pro Buch. Das heißt: Wenn das E-Book für 14 Tage ausgeliehen ist, hat kein anderer Nutzer dieser Bibliothek Zugriff auf dieses E-Book.

Und wie ist das bei den wissenschaftlichen Bibliotheken?
Die sechs Universitäts- und Hochschulbibliotheken des Landes sind in einem Verbund mit mehr als 430 Bibliotheken von sieben Bundesländern organisiert. Teilweise werden über Konsortien gemeinsam E-Book- und Zeitschriftenpakete erworben, teilweise werden von jeder Bibliothek entsprechend ihrem Fächerprofil und den zur Verfügung stehenden Mitteln E-Books und elektronische Zeitschriften und Datenbanken angeschafft.

Nur eine Lizenz pro E-Book? Widerspricht das nicht eigentlich dem Prinzip elektronischer Medien?
Das kann man so sagen. Weil das Urheberrechtsgesetz von Deutschland so genannte unkörperliche Gegenstände wie E-Books nicht wissenschaftskonform und anwenderfreundlich geregelt hat, sind die Zugriffsmöglichkeiten sehr vielfältig eingeschränkt. Die Bibliotheken haben im Vergleich zum gedruckten Buch deutlich weniger Nutzungsrechte.

Wie kann man sich das am konkreten Beispiel vorstellen?
Ein gedrucktes Buch nehme ich aus dem Regal, leihe es aus und bringe es nach der Ausleihfrist wieder zurück. Die Tantiemen, die von Bibliotheken über eine Verwertungsgesellschaft an die Verlage gezahlt werden, sind gesetzlich geregelt - ähnlich, wie die GEMA Rechte regelt. E-Books und elektronische Zeitschriften vor allem in wissenschaftlichen Bibliotheken können eingeschränkte Nutzungsrechte haben. Dann sind zum Beispiel nur bestimmte Artikel oder Kapitel freigeschaltet. Oder ein Ausdrucken von Inhalten wird nicht erlaubt. Einige E-Books können bei uns nur über einen Internetzugang auf dem Campusgelände der Universität online genutzt werden. Das heißt, der Student kann das E-Book nicht zu Hause in seiner Wohnung mit seinem privaten Anschluss lesen.

Und trotz dieser Einschränkungen der Verlage verzeichnen die Bibliotheken bei den E-Books enorme Steigerungsraten. Wie erklären Sie sich das?
Aus meiner Sicht könnten die Menschen in Bibliotheken Vorteile von elektronischen Medien viel mehr und besser nutzen, wenn der Gesetzgeber das Urheberrecht modernisieren würde.

Welche Änderungen halten Sie für dringend notwendig?
Es gibt im Bürgerlichen Gesetzbuch Regelungen, wie ein Leihvertrag zu gestalten ist. Doch eine Datei kann man nicht leihen und zurückgeben. Da die Regeln für eine Ausleihe bei E-Books somit nicht angewendet werden können, kann auch keine Vergütung der Rechteinhaber für die Nutzung der E-Books über Bibliothekstantiemen erfolgen. Einfach gesagt: Bibliotheken sind auf die Lizenzangebote der Verlage angewiesen und müssen deshalb - salopp gesagt - nach der Pfeife der Rechteinhaber tanzen.

Wie könnte eine Lösung aussehen?
Der Gesetzgeber muss für die rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern sorgen. Das würde für mehr Rechtssicherheit sorgen und den vorübergehenden Zugriff auf E-Books vereinfachen. Der Deutsche Bibliotheksverband fordert deshalb eine einheitliche allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke in einem novellierten Urheberrecht mit einer pauschalen Regelung zur Nutzung von Werken wie E-Books im digitalen Zeitalter.

Sehen Sie die Gefahr, dass es bald keine Bibliotheken mehr gibt, wenn E-Books den Zugriff auf Bücher ortsunabhängig ermöglichen?
Nein, die Gefahr sehe ich nicht. Bibliotheken sind heute wichtige Schnittstellen für das kulturelle und soziale Miteinander. Je mehr die Bibliotheken diese Aufgaben übernehmen und entsprechende Angebote machen, desto weniger mache ich mir um ihre Zukunft Sorgen. Und bei den wissenschaftlichen Bibliotheken haben die letzten Jahre im Zuge der Bologna-Reform im Hochschulbereich teilweise erhebliche Steigerungen bei den Besucherzahlen gebracht. Gerade wegen der vielfältigen Informationsmöglichkeiten - ob gedruckt oder elektronisch - ist die Bibliothek als Ort mehr gefragt denn je.