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Gericht: Ministerium muss Bücher öffnen Finanzressort holt sich blutige Nase

Von Michael Bock 16.04.2015, 03:18

Magdeburg l Das Verwaltungsgericht Halle hat der Klage eines Journalisten der "Mitteldeutschen Zeitung" stattgegeben und entschieden, dass das Finanzministerium die Fahrtenbücher des früheren Finanz-Staatssekretärs Heiko Geue (SPD) offenlegen muss. Nach eigenen Angaben hatte die Zeitung Ende 2012 auf Basis des Informationszugangsgesetzes Akteneinsicht beantragt. Das Blatt will Hinweise darauf haben, dass Geue private Fahrten als Dienstfahrten abgerechnet haben soll.

Um diese Hinweise zu prüfen, wollte der Journalist Einblick in die Fahrtenbücher nehmen. Das Finanzministerium lehnte der Zeitung zufolge konkrete Fragen zu Geues Dienstwagennutzung ab, da "einzelpersonalbezogene Daten berührt" seien. Das Verwaltungsgericht Halle urteilte jetzt, das Ministerium müsse die Einsicht in die Bücher erlauben. Dies wurde begründet mit dem erheblichen Interesse der Allgemeinheit daran, wie die Staatssekretären "zur Verfügung gestellten Sachmittel" verwendet würden. Gegenüber dieser Kontrollfunktion wiege das Interesse Geues weniger schwer.

Die Vorwürfe gegen Geue beruhen auf einer anonymen Anzeige, mit der sich auch die Staatsanwaltschaft Magdeburg befasste. Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs wurden im Februar 2014 eingestellt. Der Ex-Staatssekretär weist die Vorwürfe strikt zurück. Er hat Gegenanzeige wegen Verleumdung gestellt.

Geue war 2011 und 2012 Finanz-Staatssekretär in Sachsen-Anhalt. Im Oktober 2012 ließ er sich beurlauben, um Wahlkampfmanager von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück zu werden. Die Beurlaubung wurde im Landtag kritisiert. Im März 2013 versetzte Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) Geue in den einstweiligen Ruhestand. Als Grund nannte er ein "gestörtes Vertrauensverhältnis". Derzeit ist Geue Hauptabteilungsleiter im Bundesfamilienministerium von Manuela Schwesig (SPD).

Das Finanzministerium ließ am Mittwoch offen, ob es Rechtsmittel einlegt oder eine Berufung anstrengt. Ein Sprecher sagte, zunächst werde das schriftliche Urteil abgewartet.