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Rechte und Pflichten für homosexuelle Paare

05.08.2011, 04:29

Zwei Menschen gleichen Geschlechts können seit dem 1. August 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.

Neben der Adoption für Nicht-Blutsverwandte ist die Lebenspartnerschaft in Deutschland die einzige Möglichkeit, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben.

Lebenspartner sind zur gemeinsamen Lebensführung und zum gegenseitigen Beistand und Unterhalt verpflichtet. Eine Lebenspartnerschaft fällt nicht in den Schutzbereich der Ehe nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz.

Ein gemeinsamer Familienname kann angenommen werden.

Im Sozialrecht (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialversicherung, Wohngeld, BAföG) sind Lebenspartner Ehegatten gleichgestellt.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse sind Lebenspartner im Rahmen der Familienversicherung mitversichert und haben die gleichen Rentenansprüche wie Mann und Frau in einer Ehe.

Im Einkommenssteuergesetz fehlt eine Einbeziehung von Lebenspartnerschaften. Ehegattensplitting oder Wahl der Steuerklasse sind nicht vorgesehen.

Deutschland hinkt, was die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe betrifft, in Europa hinterher. So dürfen homosexuelle Paare in Spanien, den Niederlanden, Belgien, Norwegen und Schweden eine Ehe im traditionellen Sinne schließen.