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Umfangreiche Anklageschrift wegen Falschaussage von Landrat Finzelberg Kreistag: Entscheidung zu Disziplinarverfahren

Von Anja Guse 27.05.2011, 06:30

Das Disziplinarverfahren gegen Landrat Lothar Finzelberg (parteilos) wegen uneidlicher Falschaussage im Untersuchungsausschuss zum Müll- skandal soll ausgesetzt werden. Diesen Vorschlag hat der Kreisausschuss am Mittwoch mehrheitlich an den Kreistag weitergeleitet. Der muss am 8. Juni entscheiden. Grund: Die Staatsanwaltschaft Stendal hatte beim Amtsgericht Klage in diesem Punkt eingereicht.

Burg. Mehrere dutzend Seiten soll die Anklageschrift gegen Finzelberg enthalten. Vorgeworfen wird ihm uneidliche Falschaussage vor dem 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags am 4. Mai 2009. Dort soll er wissentlich falsche Angaben zur illegalen Müllentsorgung in den Tongruben Möckern und Vehlitz gemacht haben (Volksstimme berichtete). Die Anklageschrift soll im Rechtsamt der Verwaltung liegen.

Der Kreisausschuss hatte sich am Mittwochabend dafür ausgesprochen, das Disziplinarverfahren gegen Finzelberg in diesem Punkt auszusetzen. Dies ist nach dem Disziplinargesetz möglich, da die Staatsanwaltschaft in gleicher Sache Klage eingereicht hatte. Allerdings wollen dieser Option am 8. Juni nicht alle zustimmen, heißt es aus den Reihen der Kreistagsmitglieder.

Eine erste Folge hat die Affäre Finzelberg bereits gezeitigt. Jürgen Stadelmann musste sein Amt als Umwelt-Staatssekretär aufgeben, weil er 2008 als Landtagsabgeordneter Protokolle aus dem Müll-Untersuchungsausschuss an Finzelberg weitergeleitet haben soll.

"Die Anklageschrift sollte sich wenigstens ein Mitglied aus jeder Fraktion ansehen, um sachlich mitreden zu können", meinte Kreistagsmitglied Gerd Mangelsdorf (CDU) auf Volksstimme-Nachfrage. "Ich werde mir die Zeit nehmen." Das versprach auch Gabriele Hermann (Linke).

Eigentlich berieten die Abgeordneten am Mittwoch nur eine Formalie, doch dafür nahmen sie sich eine Dreiviertelstunde Zeit. Diskutiert wurde nach Volksstimme-Informationen unter anderem über eine Formulierung. Das Disziplinarverfahren war auch wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung nach Benutzung des Dienstwagens für private Zwecke sowie Bestechlichkeit eingeleitet worden. Die Aussetzung soll aber nur die Falschaussage betreffen, um die das Verfahren erst im März dieses Jahres erweitert worden war.