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Ersatztermin am 28. Dezember soll Weichen für Urteil stellen Finzelberg krank: Geplante Absprache vorerst geplatzt

Von Bernd Kaufholz 21.12.2011, 04:22

Burg l Der Verhandlungstag im Prozess gegen den Landrat des Jerichower Landes, Lothar Finzelberg, ist gestern Morgen kurzfristig abgesagt worden. Als Grund nannte das Gericht in Burg "Erkrankung des Angeklagten".

Dabei war damit gerechnet worden, dass gestern der entscheidende Tag im Hauptverfahren gegen den Landrat wegen uneidlicher Falschaussage sein könnte. Sollen doch die Anwälte Finzelbergs ein Geständnis ihres Mandanten in Aussicht gestellt haben. Woraufhin der Vorsitzende Richter des Erweiterten Schöffengerichts, Winfried Leopold, die Zeugen ausgeladen hatte.

Finzelberg wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Müllskandal im Jerichower Land vor dem 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landtags fünfmal nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Er sei bei der 12. Sitzung am 4. Mai 2009 unter anderem gefragt worden, ob er sich die Bundesimmissionsschutzanlage in Möckern-Rietzel angesehen habe. Das habe er verneint, obwohl er - so die Anklage - mit dem damaligen Geschäftsführer der Sporkenbach- Ziegelei dort gewesen sei.

Strafandrohung für uneidliche Falschaussage: zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft.

Mit der Erkrankung Finzelbergs ist auch die erwartete Absprache zwischen den Prozessbeteiligten vorerst ins Wasser gefallen. Im Raum stehen soll der "Deal": Vollständiges Geständnis gegen Bewährungsstrafe. Finzelbergs Rechtsanwalt Andreas Meschkat wollte gestern "den übrigen Prozessbeteiligten nicht vorgreifen" und den geplanten "Deal" nicht bestätigen. Der Strafverteidiger sagte allerdings, dass der nächste Termin "sehr kurz" sein werde und dann möglicherweise "ein strafprozessualer Schritt (Deal, d. Red) durchgeführt wird".

Völlig offen ist allerdings noch, ob sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger auf eine in Paragraph 257c Strafprozessordnung (1. Das Gericht kann sich in geeigneten Fällen mit den Verfahrensbeteiligten (...) über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigen) ausdrücklich mögliche Verständigung einigen können.