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Bundestagswahl 2013 F wie Fünf-Prozent-Hürde

23.08.2013, 13:44

Mit der Fünf-Prozent-Hürde soll eine Zersplitterung des Parteienspektrums im Bundestag verhindert werden. Sie besagt, dass nur diejenigen Parteien in die Parlamente einziehen, die mindestens fünf Prozent aller Stimmen auf sich vereinigen können.

Bei Bundestagswahlen gilt die Hürde seit 1953. In den ersten Bundestag waren 1949 noch acht Parteien eingezogen, darunter die KPD und die Bayernpartei. Die Parteien mussten nur in den einzelnen Ländern über fünf Prozent kommen.

Die Fünf-Prozent-Hürde verletzt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht das Grundgesetz, auch wenn Stimmen für an der Sperrklausel gescheiterte Parteien unter den Tisch fallen.