Bundestagswahl 2013 G wie Grundsätze der Wahl
Es gelten fünf Wahlrechtsgrundsätze. Die Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Allgemein: Alle Deutschen sind berechtigt zu wählen und gewählt zu werden. Ausnahmen (strafrechtliche Gründe, Mindestalter nicht erreicht) sind geregelt.
Unmittelbar: Die Stimme des Wählers zählt direkt. Es werden keine Wahlmänner dazwischengeschaltet wie etwa bei der Präsidentenwahl in den USA.
Frei: Jeder darf sich zwischen verschiedenen Parteien und Kandidaten entscheiden. Eine Wahlpflicht wäre zwar verfassungsrechtlich möglich, wird in Deutschland aber nicht angewandt. Unzulässig ist aber Wahlwerbung auf Staatskosten.
Gleich: Jede Stimme ist gleich viel wert. Ein Klassenwahlrecht, wie von 1849 bis 1918 in Preußen, gibt es nicht. Damals galt: Wer mehr Steuern zahlte, hatte auch mehr Einfluss.
Geheim: Jeder Wähler hat das Recht, dass seine Entscheidung geheim bleibt. Die Wahlordnung legt dafür strenge Regeln fest. Wer außerhalb der Kabine sein Kreuz macht, den muss der Wahlvorstand zurückweisen.