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Nachtleben Bleiben Magdeburgs Diskotheken zu?

Diskotheken können ab 1. November unter Auflagen wieder öffnen. Doch Magdeburgs Clubbetreiber halten die Auflagen für nicht umsetzbar.

Von Karolin Aertel 23.09.2020, 01:01

Magdeburg l Magdeburgs Discokugeln dürfen sich wieder drehen und das Licht in all seinen Facetten reflektieren, während der Bass betörend aus den Boxen dröhnt. Nach einem Sommer des Verzichts kommt diese Nachricht für Nachtschwärmer einer Erlösung gleich. Nur bei den Betreibern ist angesichts der Auflagen von Freudentänzen keine Spur.

Hygienekonzept, Abstandsregeln, Datenkontrolle und Besucherbegrenzung ersticken den Jubel im Keim. Laut neuer Corona-Landesverordnung dürfen Clubs und Diskotheken ab 1. November mit maximal 60 Prozent Auslastung wieder starten. Hinzu kommt, dass Anwesenheitslisten geführt werden müssen und die Abstandsregelung gilt. Letzteres mit Ausnahme: Auf der Tanzfläche darf der Mindestabstand von 1,5 Metern mit höchstens zehn Personen unterschritten werden. Heißt, es darf in Zehnergruppen, die jeweils 1,5 Meter Abstand zueinander haben, getanzt werden.

Die Auflagen umzusetzen, bereitet Magdeburgs Clubbesitzern Kopfzerbrechen – mitunter rufen sie auch nur Kopfschütteln hervor. Denn sie seien von Theoretikern erstellt worden, die nicht in der Materie stecken, kritisiert „Insel der Jugend“-Chef Michael Conrad. „Man merkt, dass nicht bis zum Ende gedacht wurde.“ Die Verordnung lasse in dem Gewirr von Paragrafen unendlich viel Interpretationsspielraum, so der Clubbesitzer.

Eine Abstandsregelung in einer Diskothek oder einem Club sei seiner Ansicht nach nicht umsetzbar. „Fluchtwege beispielsweise müssen laut Bauordnungsrecht 1,20 Meter breit sein - und da sollen wir nun 1,50 Meter gewährleisten.“ In den Gängen, auf dem Weg zur Bar, überall werden sich die Besucher begegnen - hinzu komme vielleicht noch jugendlicher Leichtsinn und Unvernunft durch Alkoholkonsum. „Wer will das verantworten?“, fragt er. „Ich will meine Konzession jedenfalls nicht aufs Spiel setzen.“

Auch das Führen von Anwesenheitslisten halte er für fragwürdig. „Dann haben wir hundertmal Max Mustermann.“ Mit einer derart kritischen Betrachtung der Landesverordnung will Michael Conrad keinesfalls destruktiv daherkommen, erklärt er. „Ich betrachte das einfach realistisch.“

Mit realistischem Blick will er sich daher auch mit einer möglichen Umsetzung auseinandersetzen. „Ich schließe es nicht gänzlich aus, dass wir die Insel am 1. November wieder öffnen.“ An erster Stelle stehe jedoch, dass kein Menschenleben gefährdet wird. Bevor eine Entscheidung fällt, wollen sich die Clubbetreiber der Stadt untereinander verständigen. Auch suchen sie Gespräche mit dem Land.

Bei vorherigen Treffen sei beispielsweise eine mögliche Förderung im Gespräch gewesen, die die Kapazitätsbegrenzung ausgleiche, verriet Michael Conrad. Eine Förderung, die die Clubbetreiber dringend benötigen. Nicht zuletzt, um ein Discosterben zu verhindern. Denn vielen steht das Wasser bis zum Hals. Die Soforthilfen reichen längst nicht oder haben nicht in allen Fällen gegriffen.

Alexander Jödecke beispielsweise ging leer aus. Der Betreiber des „Ellen Noir“ am Buckauer Bahnhof führt auch das „Studio 63“, ein Foto- und Werbestudio im „Ellen Noir“. Obwohl auch dieses wegen Corona geschlossen blieb, gab es keine finanzielle Hilfe fürs „Ellen Noir“. Die Miete für den Club lief trotz Kulanzbitte voll weiter.

Den Club nun mit nur 60 Prozent Auslastung zu öffnen, rechne sich nach Jödeckes erster Einschätzung nicht. Dabei seien es eigentlich die Herbst-/Wintermonate, in denen Clubbetreiber ohne Außenbereich ihr Geschäft machen, das sie dann über den Sommer bringt. So mag absehbar sein, dass viele Clubs, die im Winter nichts verdienen, kommenden Sommer nicht mehr existieren.

Alexander Jödecke sucht jedenfalls noch einmal das Gespräch mit Ordnungs- und Gesundheitsamt, um seine Möglichkeiten auszuloten. Dennoch weiß er: Es wird schwierig, die Auflagen umzusetzen. Erfahrungen einer großen Open-Air-Veranstaltung zu Beginn des Monats zeigten, dass trotz mehrmaliger Durchsagen des DJs viele Besucher sich nicht an die Abstandsregeln hielten. Und das, obwohl er die Veranstaltung eigens auf einem großen Feld stattfinden ließ, wo mehr als genügend Platz war.

Dass die Besucher mitspielen, sei letztlich ausschlaggebend, sagt auch Torsten Otte. Der Betreiber des Studentenclubs Baracke durchdenkt seit Tagen die Öffnung unter Auflagen. „Den Mindestabstand am Tresen einzuhalten, kriegen wir hin“, sagt er. Ein Problem sei jedoch das Hin- und Herlaufen der Gäste. Auf jeden Fall will Torsten Otte es probieren. „Man muss ein Gefühl dafür kriegen, wie sich die Leute verhalten“, sagt er und hofft, „dass sich alles einspielen wird“. Tickets könne er vorab verkaufen und so die Kontaktdaten aufnehmen. Auf das Laufpublikum werde er wohl verzichten und möglicherweise auch den Außenbereich absperren.

Nicht öffnen wird hingegen die Buttergasse. Wie Mitbetreiber Stefan Trappe erklärt, rechne sich der Club mit nur 60 Prozent Auslastung nicht. Mehr noch. Er halte diese Auflage für „Kokolores“. Denn vermiete er seinen Club für private Geburtstagspartys, dürfe er 500 Personen hineinlassen. Für den Discobetrieb wären es nach seiner Rechnung nur knapp 200. „Ergo: Dann vermiete ich den Club nur noch.“

Nicht weniger kritisch betrachtet der Chef des Magdeburger Prinzzclub, Guido Schwirzke, die Auflagen. Unter den jetzigen Gesichtspunkten würde er seinen Club an der Halberstädter Straße nicht aufmachen. Zum einen, weil sich nur 60 Prozent Auslastung nicht rechnen. „Deshalb prüfen wir gerade, ob wir die Betriebserlaubnis hochschrauben dürfen, was die Personenzahl betrifft, denn wir brauchen nicht mit 80 oder 100 Leuten aufmachen“, erzählt er. Zum anderen halte er die Abstandsregelung in seinem Club nicht realisierbar.

"Bei uns ist es nicht gewährleistet, dass sich die Menschen nicht in irgendeiner Art und Weise begegnen. Wir haben schmale Gänge und der Eingang ist gleichzeitig der Ausgang.“ Auch das Tanzen in Zehnergruppen sei in der Praxis nicht umsetzbar. „Wenn der Abstand der Zehnergruppen auf der Tanzfläche unterschritten wird, dann muss man ermahnen und danach Clubverweise aussprechen. Das bedeutet, ich brauche zwei Leute zusätzlich, die nur damit beschäftigt sind, halbbetrunkene Leute auseinanderzuhalten. Das ist völliger Nonsens.“

Zumal er befürchte, dass das Ordnungsamt die Clubs mit Argusaugen beobachten wird und den Bußgeldkatalog schon im Anschlag hat. „Ich möchte nicht der Sündenbock für etwas sein, das man nicht umsetzen kann“, sagt er. „Entweder sie lassen alle Regeln für Clubs fallen und man macht es mit Gästeregistrierung und wartet ab. Oder die Clubs bleiben zu.“ Jedenfalls solle man nicht mit Auflagen kommen, die nicht umsetzbar sind.