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Natura 2000 Angler fürchten Einschränkungen

Die neue EU-Verordnung Natura 2000 sorgt bei Anglern in Staßfurt und Hecklingen für Frust.

Von Falk Rockmann 18.01.2019, 08:00

Staßfurt l Auch unter Anglern ist das Thema Natura 2000  noch nicht ganz verdaut. So erklärt Dieter Düsterhöft, Vorsitzender des Sportfischervereins Staßfurt (vertritt im Altkreis Staßfurt 760 Mitglieder in 20 örtlichen Vereinen ): „Wir kämpfen schon seit vier Jahren gegen diese Verordnung über den Landesanglerverband. Diese Natura 2000 betrifft ja alle Naturfreunde und Landwirte. Wir haben mit Politikern und Behörden gesprochen, aber offensichtlich war schon alles beschlossen.“

Die Bode ist seit vielen Jahren schon Pachtgebiet für die Staßfurter Petrijünger. „2018 erst haben wir neue Verträge abgschlossen – ohne Begrenzungen, ohne Vorgaben“, gibt Düsterhöft zu bedenken. Wenn die Natura 2000 so umgesetzt werden sollte wie sie vorschreibt, wäre das ein großer Einschnitt in die Rechte der Bürger. „Und wie bitteschön sollen die Gewässer betreut werden? Jeder Angler muss fünf Aufbaustunden leisten. Wie denn, wenn er nicht ran kann? Jeder unserer 20 Mitgliedsvereine hat ein Gewässer zu betreuen, wo die Angelfreunde unter anderem auch regelmäßig Müll rausholen. Das ginge nach hinten los, wenn das nicht mehr möglich wäre.“ Immerhin sei der Landesanglerverband (LAV) der größte anerkannte Naturschutzverein in Sachsen-Anhalt. „Wir schießen uns mit dieser Natura nur Selbsttore.“

Und der Vorsitzende des Angelvereins Hohenerxleben Jörg Hirsch teilte dem Salzland-Kurier auf Anfrage mit: „Ich persönlich finde es prinzipiell gut, ein Netzwerk von Schutzgebieten in unserem relativ dicht besiedelten Bereich anzulegen. Ich halte jedoch die daraus erwachsenden Einschränkungen für die Ausübung unseres Angelsports nicht förderlich.“

Aus Unterhaltungen mit anderen Anglern wisse er, dass viele hier keinen Angelschein mehr erwerben und nur noch im Urlaub in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Skandinavien angeln. „Für die hier ansässigen Angler wird die Ausübung dieses Sports immer unpopulärer. Dies zeigt sich auch an der Mitgliederzahl im Kinder- und Jugendbereich.“ Irgendwo empfinden die Angler die Natura 2000 überzogen, denn Angeln sei jetzt schon nicht nur Spaß, sondern zum großen Teil auch Hege und Pflege des Gewässers, Artenschutz und Besatz.

„Für den Angelverein Hohen- erxleben wird sich nicht viel ändern“, bemerkt Jörg Hirsch, „Das uns zugewiesene DAV-Gewässer ist der Bodeabschnitt bei Hohenerxleben. Hier treffen uns natürlich keine Einschränkungen wie an der Elbe, auch gibt es keine Stege und Schilfschneisen, Schwimmblattpflanzen. Was ich jedoch überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist der Verbot von Fischbesatz in Standgewässern.“

Jahrzehnte habe man Fischbesatz praktiziert und damit eine dauerhaft ausgewogene Population sichergestellt. Der Fischbesatz sei zudem aus den Angelbeiträgen finanziert worden. Auch Hirsch verweist auf die enormen Leistungen der Angler für den Naturschutz: „Geht man von derzeit 43.000 Mitgliedern im Landesanglerverband Sachsen-Anhalts aus – die gemäß der Gewässerordnung zu Hegeleistungen an den Gewässern verpflichtet sind – und vier Stunden pro Mitglied, so ergeben sich 172.000 Stunden für die Erhaltung und Pflege der Gewässer. Ich denke, dass ist ein nicht unwesentlicher Punkt.“

In einer öffentlichen Stellungnahme des Landesanglerverbands Sachsen-Anhalt zu Natura 2000 heißt es: „Insgesamt gesehen erscheint uns der Entwurf dieser Landesverordnung für die Nutzung durch die Angel- und Berufsfischerei von Verboten und Einschränkungen überfrachtet und in Teilen unnötig, da diese in anderen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien des Landes bereits eindeutig geregelt sind.“

Des Weiteren kritisiert der Verband „das völlige Fehlen unserer Zuarbeit der letzten Jahre. Auf Grund der seit 2012 bestehenden guten Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden hätten wir erwartet, dass unsere Vorschläge in diesen Entwurf Eingang gefunden hätten“.

Vermisst würden Regelungen für die Nutzung der angrenzenden Gebiete durch die Landwirtschaft für Ackerbau und Viehzucht, einschließlich Festlegungen im Zusammenhang mit dem Ausbringen von Dünger und Pestiziden, die bei Niederschlag in das Gewässer eingetragen werden. Auch die Binnenschifffahrt werde laut Verband weitgehend von Restriktionen verschont. „Einzig die Angel- und Berufsfischerei soll umfassend eingeschränkt bzw. vollkommen verboten werden. Naturschutz funktioniert allerdings nur mit und nicht gegen den Menschen.“

Es sei nachweislich der Fall, so der Landesverband, dass „Berufsfischer und Angler der Verbände sowohl in den Tausenden von Arbeitsstunden an und in den Gewässern des Landes Sachsen-Anhalt als auch durch den Einsatz enormer finanzieller Mittel zum Erhalt der Natur und zur Förderung der Flora und Fauna in erheblichem Maße beigetragen haben und das natürlich weiterhin tun werden“.

Laut Bundesamt für Naturschutz stünden „FFH-, Vogelschutz- und Wasserrahmenrichtlinie … einer nachhaltigen fischereilichen Nutzung der geschützten Binnengewässer … grundsätzlich nicht entgegen“. Fazit des Landesverbandes: „Das muss auch für diese Landes-Verordnung gelten.“