Kriminalität 47-Jährige angezündet: Revision nach Urteil eingelegt
Das Landgericht in Halle hatte den 45 Jahre alten Lebensgefährten der Frau zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte die Vorwürfe gegen ihn bestritten.

Halle - Nach dem Prozess gegen einen Mann, der seine Lebensgefährtin angezündet hat, haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Halle auf Anfrage mit. Dort wurde ein 45-Jähriger in der vergangenen Woche wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Somit muss sich nun das Oberlandesgericht in Naumburg mit dem Fall befassen. Bei einer Revision wird ein Urteil auf Rechtsfehler überprüft.
Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann aus Polen seine 47 Jahre alte Lebensgefährtin im August 2025 in der gemeinsamen Wohnung in Weißenfels mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet hat, die Frau aber nicht töten wollte.
Frau starb nach der Tat im Krankenhaus
Der 45-Jährige hatte die Vorwürfe gegen ihn bestritten. Er spricht kaum Deutsch und hatte sich zu Beginn des Prozesses am Landgericht über seinen Verteidiger dazu geäußert, was aus seiner Sicht passiert ist. Bis zur rechtmäßigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Der vor dem Landgericht Verurteilte sitzt derzeit in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Mord vorgeworfen. Die 47-Jährige war Angaben des Gerichts zufolge einige Tage nach dem Vorfall im Krankenhaus gestorben. Sie hatte schwere Verbrennungen erlitten, vor allem im Gesicht. Während einer Operation habe sie einen Schock erlitten. Sie hat den Angaben nach zwei Kinder, die in Polen leben. Der 45-Jährige hat eigenen Angaben nach auch ein Kind.