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Prozesse 78-Jähriger wegen Totschlags zu langer Haft verurteilt

Schreckschussrevolver, Gummihammer und Bademantelgürtel: Für das Braunschweiger Gericht steht fest, dass der Angeklagte seine Partnerin tötete. Dafür soll der Senior nun viele Jahre ins Gefängnis.

Von dpa Aktualisiert: 22.08.2025, 13:12
Mit dem Strafmaß von achteinhalb Jahren Gefängnis folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Mit dem Strafmaß von achteinhalb Jahren Gefängnis folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Michael Matthey/dpa

Braunschweig - Für den Richter ist klar: „Das war Absicht“. Wegen der Tötung seiner langjährigen Partnerin im Kreis Peine soll ein 78 Jahre alter Mann für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Angeklagten am Freitag wegen Totschlags. 

Nach Überzeugung der Strafkammer schoss der Deutsche in der Tatnacht im Januar mehrmals mit einer Schreckschusspistole auf die 62-jährige Frau, schlug dann mit einem Gummihammer auf sie ein und erdrosselte das Opfer schließlich mit einem Bademantelgürtel. Zuvor war es zu einem Streit gekommen.

Richter: „Sie entschieden sich aber, zu töten“

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte mehrmals die Möglichkeit, den eskalierten Streit anders zu beenden. „Sie entschieden sich aber, zu töten“, sagte der Richter. Worum es bei der Auseinandersetzung in dem Haus in der Gemeinde Wendeburg eigentlich ging, ließ sich im Prozess nicht klären. Klar wurde aus Sicht Kammer aber, dass es schön länger in der Beziehung kriselte.

Nach den Schilderungen im Gericht war der Mann verheiratet und hat eine Tochter. Irgendwann habe es ihn aber zu einer anderen Frau und deren Sohn gezogen. Aus dieser Affäre sei eine langjährige Beziehung entstanden, die aber mit der Zeit Risse bekommen habe. Von Streit und Funkstille berichtete der Richter. Bis der Angeklagte irgendwann befürchtet habe, seine Liebe ganz zu verlieren. 

Sohn findet getötete Mutter am nächsten Morgen 

Der im Rollstuhl sitzende Angeklagte hatte in der Verhandlung über seinen Anwalt erklären lassen, dass er sich an die entscheidenden Tage nicht erinnern könne. Aufgrund einer Vielzahl von Indizien kam das Gericht aber dennoch zu der Überzeugung, dass der Mann der Täter ist und anschließend versuchte, sich mit einem Autounfall das Leben zu nehmen. Mehrere Notoperationen retteten ihn. Als der Sohn seine Mutter am Morgen entdeckte, kam jede Hilfe zu spät. 

Mit dem Strafmaß von achteinhalb Jahren Gefängnis folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage für Angehörige des Opfers hatte zehn Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte für eine Strafe von nicht mehr als sieben Jahre plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; eine Revision ist möglich.