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Berufung AfD-Klage gegen Polizeichef - Streit geht in nächste Runde

Ein Polizeipräsident kritisiert die AfD, die Partei klagt. Das Verwaltungsgericht Oldenburg gibt der AfD in weiten Teilen recht. Die Polizeidirektion geht nun gegen die Entscheidung vor.

Von dpa 15.12.2025, 16:20
Kühme hatte in einem Zeitungsinterview gesagt, die AfD verdrehe Wahrheiten und verbreite Lügen, um Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren.
Kühme hatte in einem Zeitungsinterview gesagt, die AfD verdrehe Wahrheiten und verbreite Lügen, um Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Sina Schuldt/dpa

Oldenburg - Die Polizeidirektion Oldenburg geht gegen das Gerichtsurteil zu kritischen AfD-Äußerungen des ehemaligen Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme juristisch vor. Es sei Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg gestellt worden, teilte die Polizeidirektion mit. 

Polizeipräsident Andreas Sagehorn sagte, das Verwaltungsgericht Oldenburg weise in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass einzelne Äußerungen in dem Interview stets auch in einem Gesamtkontext zu betrachten seien. „Wir kommen insgesamt zu dem Schluss, dass auch die in erster Instanz beanstandeten Aussagen zulässig gewesen sind“, so Sagehorn. 

Kühme hatte in einem Interview mit der „Nordwest-Zeitung“ im August 2023 gesagt, die AfD verdrehe Wahrheiten und verbreite Lügen, um Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Weiter hatte er gesagt: „Die AfD manipuliert das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen.“ Dagegen hatte der AfD-Landesverband Niedersachsen geklagt. Er sah in Kühmes Worten eine Verletzung des Neutralitätsgebots der Polizei. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte im November entschieden, dass Kühme tatsächlich Grenzen überschritten hatte.