1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Nach „Missgeschick“: Aiwanger muss zum Rapport antreten

Wahlen Nach „Missgeschick“: Aiwanger muss zum Rapport antreten

Übermut, Missgeschick, politische Torheit - Hubert Aiwanger hat mit der voreiligen Veröffentlichung von Wahlprognosen ein Eigentor geschossen. Womöglich erwartet ihn nicht nur eine Geldbuße, sondern auch ein Spießrutenlauf in der bayerischen Koalition.

Von dpa Aktualisiert: 27.09.2021, 16:51
Hubert Aiwanger, Wirtschaftsminister und Landesvorsitzender der Freien Wähler in Bayern.
Hubert Aiwanger, Wirtschaftsminister und Landesvorsitzender der Freien Wähler in Bayern. Matthias Balk/dpa/Archivbild

München - Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger muss nach seinem von ihm als „Missgeschick“ bezeichneten Twitter-Ausrutscher zum Rapport bei Regierungschef Markus Söder (CSU) antreten. Ein dauerhaftes Verhalten wie zuletzt der Freien Wähler im Wahlkampf stelle eine „innere Belastung einer Regierung dar“, sagte Söder. „Das darf nicht sein.“ Es gebe Bedarf für intensive Gespräche, die dann auch in bindende Vereinbarungen münden müssten.

Aiwanger hatte am Sonntag noch während der laufenden Stimmabgabe zur Bundestagswahl Zahlen aus einer Nachwahlbefragung der Forschungsgruppe Wahlen auf Twitter verbreitet - verbunden mit dem Aufruf, die „letzten Stimmen“ den Freien Wählern zu geben. Der Tweet wurde nach kurzer Zeit wieder gelöscht. Der Bundeswahlleiter prüft einen Verstoß gegen das Wahlgesetz.

Aiwanger bezeichnete den Eintrag am Montag auf seinem Twitter-Konto als „Missgeschick“. „Es war weder böse Absicht noch sonstetwas dahinter“, sagte Aiwanger. Der Tweet sei binnen Minuten gelöscht gewesen. Über das Zustandekommen des Tweets und über die Frage, ob er selbst oder ein Mitarbeiter diesen ausgelöst hatten, schwieg Aiwanger am Montag weiterhin.

Söder sagte, er sei sich nicht sicher, ob es sich tatsächlich um ein Missgeschick handelte. „Apartheid, Impfen, Klagen - es häufen sich die so genannten Missgeschicke“, sagte Söder mit Blick auf aktuelle und frühere Streitpunkte mit Aiwanger.

Der Bundeswahlleiter prüft nach eigenen Angaben, ob ein Verstoß gegen Paragraf 32 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes vorliegt. Darin heißt es: „Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.“ Eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro ist möglich.

Bayerns Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) forderte eine Entschuldigung von Aiwanger. „Mit dem Löschen des Tweets ist es nicht getan“, sagte Aigner. „Hubert Aiwanger hat großen Schaden angerichtet und sollte sich öffentlich entschuldigen. Sein Schweigen dazu ist nicht hinnehmbar.“ Der Freie-Wähler-Chef sagte: „Es ist nicht unter meiner Würde, mich zu entschuldigen.“ Man müsse aber erst den Gesamtzusammenhang prüfen.