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Aufgespießt Mit der Gießkanne auf Beutezug

Sparsame Schwäbin soll sich wegen Plünderung einer fremden Regentonne verantworten.

Von Siegfried Denzel 12.08.2025, 19:35
Eine Regentonne mit Tatwerkzeugen.
Eine Regentonne mit Tatwerkzeugen. Foto: Imago/Zoonar

Ist das die typisch deutsche Antwort auf extreme schwäbische Sparsamkeit? Das wird die Staatsanwaltschaft durch akribisches Paragraphenstudium zu klären haben. Jedenfalls sieht sich eine 51-jährige Frau mit einem Ermittlungsverfahren im baden-württembergischen Spaichingen konfrontiert. Zuvor war sie dort nämlich „mit der Gießkanne auf Beutezug“, wie die Polizei offiziell mitteilte.

„Schadenshöhe“: 15 Cent

Der Tatvorwurf: Ende Juli soll die Gartenfreundin nachts zweimal auf das Grundstück eines Nachbarn geschlichen sein, um dessen Regenwassertonnen zu plündern – und ihr eigenes Reservoir zu schonen. So sollen im Schutz der Dunkelheit mittels zweier Gießkannen 40 Liter Wasser den Garten gewechselt haben. Die Polizei schätzt den Wert des Diebesgutes auf 15 Cent – aber es geht ja nicht um Summen, sondern ums Prinzip. Und weil aus dem Allgemeingut „Regen“ durch das Plätschern in die Regentonne Eigentum geworden ist, sieht sich die sparsame Schwäbin nun dem Vorwurf des Diebstahls ausgesetzt.

Bis die Staatsanwaltschaft über eine Anklage entschieden hat, bleiben die Gießkannen sicherheitshalber in der Asservatenkammer der Polizei – denn wie der Fall zeigt, können auch sie gefährliche Tatwerkzeuge sein.