1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Ausbau der Windkraft: Brandenburg beschließt Gesetz gegen Wildwuchs von Windrädern

Liveticker

Ausbau der Windkraft Brandenburg beschließt Gesetz gegen Wildwuchs von Windrädern

Zum Ausbau der Windkraft sind in Brandenburg für Windräder bestimmte Gebiete vorgesehen. Nicht überall ist die Planung dafür schon fertig. Mit einem Moratorium will das Land den Bau besser steuern.

Von dpa Aktualisiert: 25.02.2026, 13:08
Brandenburgs Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) wirbt für eine Steuerung des Ausbaus der Windenergie.
Brandenburgs Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) wirbt für eine Steuerung des Ausbaus der Windenergie. Britta Pedersen/dpa

Potsdam - Für knapp ein Jahr erlaubt Brandenburg die Entscheidung für neue Windräder im Kampf gegen einen Wildwuchs nur in vorgesehenen Windkraftgebieten. Der Landtag stimmte mit der Mehrheit von SPD und CDU für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bis Ende Januar 2027 sind damit Entscheidungen über neue Anlagen untersagt, wenn der Standort außerhalb geplanter Windenergiegebiete liegt. In manchen Regionen können derzeit Windräder auch außerhalb dieser Gebiete entstehen, weil die Planung nicht fertig ist.

Nach Vorgaben des Bundes müssen die Länder bis 2032 mindestens zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergie an Land bereitstellen, indem sie Vorranggebiete für Windräder ausweisen. Dafür werden die Regionalpläne überarbeitet. In Brandenburg sind diese Pläne in den Regionen Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming zwar schon fertig, aber in Lausitz-Spreewald, Oderland-Spree und Prignitz-Oberhavel noch nicht. Deshalb soll verhindert werden, dass nun zu viele Windräder ungesteuert gebaut werden.

Bund verpflichtet Länder zum Windkraftausbau 

Die Windkraft ist in vielen betroffenen Gemeinden sehr umstritten. Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) warb für das Moratorium. „Wir müssen jetzt auch steuern - und steuern heißt nicht, wir wollen erneuerbare Energien ausbremsen“, sagte Keller. Die Windräder sollten vor allem dort entstehen, „wo wir den Strom auch gesichert abnehmen können“. Infrastrukturminister Detlef Tabbert (parteilos) sagte, der Ausbau der Windenergie müsse in Einklang mit der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger stehen.

Das Moratorium - ein Aufschub - war zunächst von SPD und BSW geplant. Die gemeinsame Koalition platzte jedoch im Januar. Daraufhin legte die SPD die Pläne allein vor und änderte sie mit der CDU. Die Regelung gilt nun anders als mit dem BSW geplant nicht mehr rückwirkend. Das stößt auf Kritik der Opposition. Das BSW stimmte für einen alternativen Antrag der AfD, der ebenso scheiterte wie ein eigener Vorschlag des BSW.

AfD will Ende der Energiewende

Die AfD-Fraktion forderte einen Stopp der Energiewende für mehr Klimaschutz. „Weder ein Moratorium noch der dauerhafte Ausschluss von Windrädern außerhalb von Windvorranggebieten lösen das Problem dieser gescheiterten Energiewende“, sagte Fraktionschef Hans-Christoph Berndt. Dies löse nur ein Stopp.

Die BSW-Abgeordnete Jenny Meyer kritisierte, dass es keine Rückwirkung des Moratoriums gibt. Hunderte begonnene Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen könnten nicht mehr gestoppt werden. „Was uns hier von CDU und SPD vorgeführt wird, ist ein Etikettenschwindel“, sagte sie. Die CDU-Fraktion verteidigte die Pläne. „Wir wollen den Unternehmen den Vertrauensschutz geben, den sie verdienen“, sagte der Abgeordnete Corrado Gursch.

In Brandenburg waren nach Zahlen des Wirtschaftsministeriums im Januar 4.150 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 9.550 Megawatt installiert. Die Leistung soll bis 2030 auf 11.500 Megawatt und bis 2040 auf 15.000 Megawatt ausgebaut werden. Eine moderne Anlage kann demnach je nach Größe und Standort rechnerisch über 4.000 Haushalte im Jahr versorgen.