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Landgericht Bremen Ehemann im Prozess um zerstückelte Leiche verurteilt

In einem Koffer wird die zerstückelte Leiche einer Frau gefunden. Am Dienstag verurteilt das Landgericht Bremen den Ehemann der Frau. Der Prozess könnte für eine besondere Zeugin Folgen haben.

Von Lukas Müller, dpa Aktualisiert: 23.05.2023, 14:49
Der Täter (l) sitzt im Landgericht Bremen neben seinem Verteidiger Thomas Domanski.
Der Täter (l) sitzt im Landgericht Bremen neben seinem Verteidiger Thomas Domanski. Focke Strangmann/dpa

Bremen - Von dem Ende eines langen und belastenden Verfahrens spricht der Vorsitzende Richter, bevor er später das Urteil verkündet. Am Dienstag ist am Landgericht Bremen ein 47 Jahre alter Mann aus Bremerhaven wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. „Wir sind davon überzeugt, dass es der Angeklagte gewesen ist, der seine Frau getötet hat“, sagte der Vorsitzende Richter. Damit endet ein Prozess, der nahezu neun Monate dauerte - und damit weitaus länger als angedacht.

Den Ausführungen des Gerichts zufolge hat der Hafenarbeiter seine aus Russland stammende Frau betäubt, erdrosselt, zerteilt, in Plastik gewickelt und die meisten ihrer Körperteile in einem Reisekoffer verstaut. Den Koffer warf der Mann dann in den Fluss Geeste. Die Tat ereignete sich Anfang Februar 2022. Die Frau hatte ihren Mann verlassen wollen.

Das Verschwinden der Frau erregte Aufsehen. In der TV-Sendung „Aktenzeichen XY ... ungelöst“ wurde nach Hinweisen gesucht. Und besonders im russischsprachigen Teil des Internets diskutierten die Menschen über den Fall. Etwa einem Monat nach ihrem Verschwinden wurden die Überreste der Frau in einem Koffer am Weserufer in Bremerhaven gefunden.

Im August begann der Prozess gegen den Ehemann, einen in Kasachstan geborenen Deutschen. Überraschend erklärte dann im Oktober seine Mutter als Zeugin vor Gericht, sie habe die Ehefrau umgebracht und nicht ihr Sohn. Diese Behauptung wiederholte die Mutter wieder und wieder. Das Gericht glaubte ihr bis Verfahrensende nicht.

Auch weil die Angaben der Frau widersprüchlich waren, wie der Vorsitzende Richter am Dienstag sagte. Beispielsweise sei es nicht glaubwürdig gewesen, dass die Mutter die 68 Kilogramm schwere Leiche der Frau habe anheben können. Sie habe ihre Erzählungen zudem fortlaufend angepasst, stellte der Vorsitzende Richter fest. Und im Gespräch mit einer Freundin habe die Frau gesagt, dass sie erwäge, die Schuld auf sich nehmen zu wollen.

Da die Mutter für das Gericht als Täterin ausschied, blieb ihr Sohn im Mittelpunkt der Verhandlungen. Seine Verteidiger forderten vor dem Urteil einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft sprach sich für eine lebenslange Freiheitsstrafe aus, auch solle eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Letztlich sprach sich das Gericht gegen eine besondere Schwere der Schuld aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am Dienstag vor Gericht weinte der Angeklagte zeitweise. Manchmal gestikulierte der Mann, dem ein Gutachter Narzissmus nachgewiesen hatte, erbost und sprach vor sich hin. Immer wieder blickte er zu den Zuschauerbänken, wo während des Verfahrens stets seine Mutter saß. Wie geht es mit der Frau weiter? „Die Mutter hat nach Ansicht der Kammer die Unwahrheit gesagt als Zeugin“, sagte Sprecher Thorsten Prange vom Landgericht Bremen. Ob sie dafür zur Rechenschaft gezogen werde, obliege nun der Staatsanwaltschaft.