1. Startseite
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Digitalisierung: Elektronische Patientenakte in Sachsen: Alltag mit Hürden

Digitalisierung Elektronische Patientenakte in Sachsen: Alltag mit Hürden

Die große Mehrheit der Praxen im Freistaat nutzt die elektronische Patientenakte inzwischen. Trotzdem berichten viele Ärztinnen und Ärzte noch immer von Hürden. Wie ist der aktuelle Stand?

Von dpa 20.12.2025, 05:00
Laut Kassenärztlicher Vereinigung nutzen mittlerweile 95 Prozent von Sachsens Praxen die elektronische Patientenakte. (Symbolbild)
Laut Kassenärztlicher Vereinigung nutzen mittlerweile 95 Prozent von Sachsens Praxen die elektronische Patientenakte. (Symbolbild) Daniel Karmann/dpa

Dresden - Die elektronische Patientenakte (ePA) ist in fast allen Arztpraxen in Sachsen mittlerweile Alltag. Rund 95 Prozent der 6.246 Praxen im Freistaat nutzen sie nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) inzwischen. Ende September waren es demnach noch 86 Prozent. „Aktuell bedeutet die Nutzung der ePA für Ärztinnen und Ärzte jedoch auch noch viel Aufwand bei verhältnismäßig zu wenig Erkenntnisgewinn“, hieß es. 

Zwar berichteten Ärztinnen und Ärzte von Verbesserungen bei der Diagnosestellung oder der Vermeidung doppelter Untersuchungen. Gleichzeitig beklagten sie einen Mehraufwand durch technische Probleme und die vielen Laborbefunden, die in die ePA eingepflegt werden müssten. Die Integration der ePA in die Praxisverwaltungssysteme müsse zudem ausgebaut werden. Noch immer fehlten bestimmte Verordnungen, die nicht als E-Rezept verschrieben werden könnten. 

Was sagen die Patientinnen und Patienten?

„Prinzipiell haben wir zum Jahresbeginn für alle unsere Kundinnen und Kunden eine ePA angelegt, sofern sie nicht zuvor widersprochen hatten“, teilte die größte gesetzliche Kasse in Thüringen und Sachsen, die AOK Plus, auf Anfrage mit. In den Bundesländern hätten insgesamt 76.300 der rund 3,5 Millionen Patientinnen und Patienten über die App Zugriff auf die ePA. Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer wachse.

Seit Oktober sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, die elektronische Patientenakte zu nutzen und neue Diagnosen und Befunde in der E-Akte abzulegen. Das soll zu einem erleichterten Dokumentenaustausch zwischen Arztpraxen oder mit Apotheken und zu besseren Behandlungen beitragen.