Bewährungsstrafe Geld veruntreut: Ex-Kirchenmitarbeiter verurteilt
Menschen zahlen im guten Glauben für später fällige Bestattungskosten oder überweisen Geld für Grabgestecke. Ein Buchhalter nutzt mangelnde Kontrollen aus und zweigt knapp 166.900 Euro für sich ab.

Berlin - Weil er Geld für Bestattungen oder Grabgestecke über Jahre hinweg in die eigene Tasche gesteckt hatte, ist ein ehemaliger Mitarbeiter eines Berliner Friedhofsverbandes zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 50-Jährigen am Donnerstag der Untreue in 234 Fällen schuldig. Zudem wurde die Einziehung von knapp 166.900 Euro angeordnet. Der damalige Kirchenmitarbeiter habe seine Vertrauensstellung missbraucht und mangelnde Kontrolle ausgenutzt, hieß es im Urteil.
Der damalige Mitarbeiter des Evangelischen Friedhofsverbandes Berlin Süd-Ost musste sich für Taten zwischen Juli 2017 und September 2021 verantworten. Nach den Ermittlungen hatte er als Buchhalter in 32 Fällen Bargeld aus den Verbandsbüros in Karlshorst, Mahlsdorf und Mariendorf an sich weitergeleitet - und so 91.850 Euro kassiert. Weitere 67.940 Euro habe er erlangt, indem er Zahlungen von 161 Kunden für sich behielt, die bereits zu Lebzeiten Anzahlungen für später fällige Bestattungskosten geleistet hatten. In 41 Fällen habe er Geld eingesteckt, das an den Friedhofsverband für Blumen und Grabbestecke gezahlt wurde.
Der Angeklagte sagte, es habe kaum Kontrollen gegeben - „es wurde meistens durchgewunken“. Bei Taten im Zusammenhang mit sogenannten Vorsorgeverträgen habe er die geleisteten Anzahlungen von Kunden als überwiesen deklariert. Kunden seien in keinem der angeklagten Fälle geschädigt worden, sondern immer die Kirche. Das abgezweigte Geld habe er für private Dinge ausgegeben, so der Familienvater.
Erste Ermittlungen brachte laut Staatsanwaltschaft einer der Kunden ins Rollen. Ende Mai 2021 wurde dem Buchhalter gekündigt. Dem Urteil war eine sogenannte Verständigung der Prozessbeteiligten vorausgegangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.