Saarland Gerichtsvollzieher Bund fordert nach Todesfall mehr Schutz
„Spucken, Kratzen und Schubsen“ sowie „verbale Angriffe“ gehören zum Alltag. Nach dem gewaltsamen Tod eines Kollegen hofft der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund auf bessere Bedingungen.

Berlin - Nach der Tötung eines Gerichtsvollziehers im Saarland fordert der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund ein besseres Schutz- und Sicherheitskonzept für Mitarbeiter im Außendienst. Als drei „Hauptanliegen“ nennt der DGVB-Vorsitzende Matthias Boek im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur eine verbesserte Ausbildung, bessere Schutzausrüstungen wie etwa stich- und schusssichere Westen sowie einen höheren Schutz der Privatsphäre von Gerichtsvollziehern.
Diese seien im beruflichen Alltag größtenteils alleine unterwegs und daher besonders gefährdet. Immer wieder komme es zu Gewalt gegen Gerichtsvollzieher. „Verbale Angriffe sind eigentlich an der Tagesordnung. Das gehört mit zu unserem Alltag“, sagt Boek. Dazu komme auch körperliche Gewalt: „Das fängt mit Spucken, Kratzen und Schubsen an“ und könne dann auch weiter eskalieren. „Das heute ist natürlich ein außergewöhnlich trauriger und dramatischer Vorfall, aber Gewaltvorfälle erleben Gerichtsvollzieher eigentlich das ganze Jahr über“, so der DGVB-Vorsitzende weiter.
In Bexbach im Saarland wurde am Dienstag ein Gerichtsvollzieher getötet. Der 58-Jährige soll nach aktuellem Ermittlungsstand „anlässlich einer Räumung im Wege der Zwangsvollstreckung“ in einer Wohnung gewesen sein. Dort soll er mit einem Messer getötet worden sein. Der Beschuldigte wurde festgenommen.
Deeskalationstraining, Schutzwesten und Anonymität
Der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund hat laut Boek konkrete Vorschläge, um die Lage für Mitarbeiter im Außendienst zu verbessern. „Wir als Verband fordern schon seit vielen Jahren eine bessere Ausbildung für unsere Kollegen“, sagt Boek. Dazu gehöre auch ein Deeskalationstraining und das Lernen von Abwehrtechniken. Bisher sei dies aber „nur in sehr rudimentärem Umfang Bestandteil der Ausbildung“, die in jedem Bundesland anders geregelt ist. Die Verwaltungen seien zwar in dem Bereich sensibler geworden, könnten aber „sicherlich noch effektiver sein“.
Auch Schutzwesten hält Boek für sinnvoll. Bislang seien Gerichtsvollzieher meist in Zivil, also ohne Uniform unterwegs, auch zum Schutz der Schuldner vor Stigmatisierung. „In dem Moment, wo wir die Schutzwesten tragen, sind wir aber auch als Gerichtsvollzieher natürlich nach außen erkennbar. Und die Anonymität des Kunden, des Schuldners ist damit natürlich gegenüber seiner Nachbarschaft nicht mehr gewahrt.“
Mehr Anonymität wünscht sich Boek allerdings auch für die Gerichtsvollzieher, deren Privatleben durch ihre Arbeit beeinträchtigt werden kann. So sei es etwa relativ einfach, eine Anfrage beim Melderegister zu stellen, so dass Schuldner die Wohnanschrift eines Gerichtsvollziehers herausfinden könnten. Es müsse für Mitarbeiter im Außendienst einfacher werden, eine Meldesperre eintragen zu lassen, um dies zu verhindern, meint Boek. Dahingehende Bemühungen seines Verbandes beim Bundesinnenministerium seien bisher allerdings nicht erfolgreich gewesen.