Justiz Gesetz erlaubt elektronische Fußfesseln bei Freigang
Mehr Kontrolle, neue Regeln bei Drogen und Arbeit: Der Berliner Senat will mit einem Gesetzesvorstoß den Justizvollzug modernisieren. Was sich bald für Gefangene und Bedienstete ändert.

Berlin - Berliner Strafgefangene, die im Rahmen von Vollzugslockerungen auf Freigang gehen, müssen dabei in Zukunft unter Umständen elektronische Fußfesseln tragen. Das ist einer Novelle mehrerer Gesetze festgelegt, die der Senat beschloss und an das Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung weiterleitete.
Die Maßnahme, die nach einer Einzelfallprüfung angeordnet werden kann, diene primär dem Opferschutz und der Sicherheit der Bevölkerung, erklärte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU). Gleichzeitig ermögliche sie kontrollierte Spielräume, um Gefangene gegen Ende ihrer Haftzeit auf ein Leben außerhalb der Gefängnismauern vorzubereiten.
Greifen soll die Maßnahme demnach bei Gefängnisinsassen, die wegen schwerer Taten einsitzen. Dazu gehören etwa Mord, Totschlag, Raub, Sexualtaten oder gefährliche Körperverletzung. Voraussetzung ist zusätzlich, dass von den Betroffenen noch Gefahren ausgehen könnten.
Kampf gegen Drogen
Die Gesetznovelle weitetet außerdem Befugnisse von Bediensteten in Justizvollzugsanstalten (JVA) im Kampf gegen Drogen aus. So sollen sie in bestimmten Fällen Briefe untersuchen dürfen. Hintergrund: Mitunter werden in Haftanstalten wasserlösliche Drogen geschmuggelt, indem sie auf Briefpapier aufgebracht werden. Künftig soll es daher möglich sein, Gefangenen Kopien dieser Briefe zu geben und nicht das Original.
Geplant sind auch strengere Sanktionen für Gefangene, die sich Drogenuntersuchungen verweigern - bis hin zum Arrest. Flankiert werden sollen all diese Maßnahmen durch einen Ausbau der Gewalt- und Extremismusprävention sowie Deradikalisierungsprogramme.
Neue Vergütungsregeln
Schließlich ermöglicht die Gesetzesnovelle eine bessere Bezahlung von JVA-Insassen für Arbeit im Strafvollzug. Die Stundensätze steigen, Berlin setzt damit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Allerdings ist gleichzeitig geplant, dass Gefangene weniger Stunden als bisher arbeiten dürfen.
„Mit diesem Gesetzentwurf entwickeln wir den Berliner Justizvollzug konsequent weiter“, erklärte Badenberg. „Wir reagieren auf verfassungsrechtliche Vorgaben und begegnen aktuellen Sicherheitsherausforderungen.“ Ziel sei ein moderner Vollzug, der Resozialisierung absichere, den Opferschutz stärke und den Beschäftigten rechtliche Handlungssicherheit gebe.