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Einkaufen auf dem Land Gesetz regelt Geschäft in 24-Stunden-Läden

Es gibt sie bereits, die Läden, die rund um die Uhr geöffnet haben. Nun liegt das Gesetz dafür im Landtag - vor allem ländliche Regionen könnten davon profitieren.

Von dpa 05.02.2026, 15:21
Betrieb von 24-Stunden-Läden in Thüringen soll geregelt werden (Illustration).
Betrieb von 24-Stunden-Läden in Thüringen soll geregelt werden (Illustration). Martin Schutt/dpa

Erfurt - Die Arbeit der 24-Stunden-Läden in Thüringen wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Dafür soll das Landenöffnungsgesetz geändert werden. „Der Gesetzentwurf löst ein faktisches Versorgungssystem in ländlichen Gebieten“, sagte Sozialministerin Katharina Schenk (SPD) im Landtag in Erfurt. Diese Geschäfte könnten die Bürger auch an Sonn- und Feiertagen mit Waren des täglichen Bedarfs versorgen. Zudem sei geregelt, dass Arbeitnehmer nicht an diesen Tagen arbeiten müssten - auch nicht beim Auffüllen von Regalen. 

24-Stunden-Märkte bieten vor allem in ländlichen Regionen Thüringens mit wenigen Einkaufsmöglichkeiten eine Alternative zu Fahrten in größere Orte mit besseren Angeboten im Einzelhandel. Der Betrieb oft digitaler Geschäfte, die mit wenig Personal auskommen, soll mit der Neuregelung flächendeckend im Freistaat möglich werden. Bisher sind die Betreiber von Läden, die die gesetzlichen Öffnungszeiten überschreiten, auf Ausnahmegenehmigungen der Landkreise angewiesen.

Kammer: Mehr Änderungen im Ladenöffnungsgesetz nötig

Künftig dürfen solche Läden nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Das soll auch durch eine Abtrennung innerhalb eines Ladens möglich sein. Zunächst war eine maximale Fläche von 150 Quadratmetern in der Diskussion. Dagegen hatten sich Ladenbetreiber ausgesprochen. 

Der Industrie- und Handelskammer Erfurt geht die Änderung im Ladenöffnungsgesetz nicht weit genug. „Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz ist nicht mehr zeitgemäß. Die bundesweit einmaligen Einschränkungen bei der Samstagsarbeit und die restriktiven Vorgaben zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen schwächen die Wettbewerbsfähigkeit des stationären Handels“, erklärte IHK-Geschäftsführerin Cornelia Haase-Lerch. Die Änderung zu digitalen Verkaufsstellen setze ein wichtiges Signal, dies dürfe aber nur ein erster Schritt sein.