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BGH verwirft Revision Giffey-Angreifer muss in Psychiatrie bleiben

In einer Berliner Bibliothek kam es im Mai 2024 zu einer Attacke auf Wirtschaftssenatorin Giffey. Der Täter wurde in der Psychiatrie untergebracht - dort muss er bleiben.

Von dpa 03.06.2025, 14:26
Die Gertrud-Haß-Bibliothek in Berlin: Hier wurde Senatorin Giffey vor einem Jahr angegriffen. (Archivbild)
Die Gertrud-Haß-Bibliothek in Berlin: Hier wurde Senatorin Giffey vor einem Jahr angegriffen. (Archivbild) Carsten Koall/dpa

Leipzig/Berlin - Nach einem Angriff auf Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) in einer Berliner Bibliothek muss der Täter dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Das hat der Bundesgerichtshof in Leipzig entschieden und damit die Revision des Mannes gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin verworfen.

Der zum Tatzeitpunkt 74 Jahre alte Angreifer hatte die Attacke auf Giffey am 7. Mai 2024 vor Gericht zugegeben. Die Senatorin war in der Gertrud-Haß-Bibliothek in Berlin-Rudow ins Gespräch vertieft, als sie ein Schlag von hinten in den Nacken traf. In dem Beutel, den der Mann auf Giffey schleuderte, befand sich nach Feststellung des Landgerichts ein „fester, kantiger Gegenstand“. Er habe der SPD-Politikerin einen „Denkzettel“ verpassen wollen, erklärte der Deutsche vor Gericht. Giffey habe 20 Jahre lang nicht auf Schreiben von ihm reagiert. Die SPD-Politikerin litt nach dem Angriff mehrere Tage unter Schmerzen.

Der Bundesgerichtshof stellte nun fest, dass das Landgericht bei der Verurteilung keine Rechtsfehler begangen habe. Damit ist das Urteil, in dem die Schuldunfähigkeit des Mannes berücksichtigt wurde, rechtskräftig. Von ihm geht demnach eine Gefahr für die Allgemeinheit aus.