Landgericht Stralsund Jungen angefahren - Berufungsverfahren gestartet
Ein Autofahrer, der auf Rügen im Sommer 2024 einen 13-Jährigen aus Bremen anfuhr, steht erneut vor Gericht. Auch in zweiter Instanz zweifelt das Gericht einen Vorsatz an - und macht einen Vorschlag.

Stralsund - Im Fall eines auf Rügen von einem Auto angefahrenen und schwer verletzten Schülers aus Bremen hat das Landgericht Stralsund beim Auftakt eines Berufungsverfahrens eine außergerichtliche Einigung angeregt.
Nach der Verurteilung eines inzwischen 48-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort durch das Amtsgericht Stralsund befasst sich in zweiter Instanz die Jugendkammer des Landgerichts Stralsund mit dem Fall. Staatsanwaltschaft und der beim Unfall 13-Jährige, der durch seine Eltern vertreten wird, hatten Berufung eingelegt.
Richter zweifelt an Vorsatz
Der Vorsitzende Richter, Olaf Witt, bezweifelte, ob im Rahmen des Berufungsverfahrens ein Vorsatz nachweisbar sei. In erster Instanz hatte das Amtsgericht diesen nicht erkannt. „Da sitzt kein bekloppter Raser“, sagte nun Witt. Der Angeklagte sei zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Auch eine außergerichtlich vereinbarte Zahlung von Schmerzensgeld könne eine Form der Wiedergutmachung sein.
Ursprünglich war der Angeklagte unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt gewesen. Klassenkameraden des angefahrenen Schülers hatten ausgesagt, dass der Mann am 14. August vorigen Jahres sein Cabrio gedreht und den Jungen mit einer gezielten Lenkbewegung angefahren habe. Der Angeklagte, selbst fünffacher Vater, hatte den Unfall als Katastrophe bezeichnet, zugleich aber betont, dass er niemandem absichtlich habe schaden wollen. Auch das Amtsgericht sah keine Hinweise für einen Vorsatz. Das Gericht hatte eine Geldstrafe von 12.000 Euro und den Entzug des Führerscheins für anderthalb Jahre verhängt.
Verhandlung unterbrochen
Kurz nach dem Beginn des Berufungsverfahrens am Dienstag wurde die Verhandlung für Beratungen über eine mögliche außergerichtliche Einigung vorübergehend unterbrochen.