Justiz Justizministerin verteidigt Ausgang bei Sicherungsverwahrung

Potsdam - Nach der Flucht eines Straftäters aus der Sicherungsverwahrung bei einem begleiteten Ausgang hat Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) die Ausführung des Mannes nach Berlin verteidigt. Nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müssten Menschen, die nach verbüßter Haft in Sicherungsverwahrung genommen werden, auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden, sagte Hoffmann am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags.
„Zu diesen Maßnahmen gehört etwa die Orientierung in großen Menschenmassen und der Umgang mit verschiedenen Verkehrsmitteln“, sagte Hoffmann. Daher sei der Mann in die nahe gelegene Großstadt Berlin ausgeführt worden. Dieses „lebensertüchtigende Training“ sei notwendig, nachdem der Mann 15 Jahre Haft verbüßt habe und seit 2017 in Brandenburg/Havel in der Sicherungsverwahrung sitze, sagte die Ministerin. Mehrere Ausgänge seien ohne Probleme verlaufen und ein Gutachter habe bescheinigt, dass von dem Mann keine Gefahr ausgehe und keine Fluchtgefahr bestehe.
Straftäter in Sicherungsverwahrung hätten in Brandenburg Anspruch auf vier begleitete Ausgänge im Jahr, sagte Hoffmann. Nach der Flucht des Mannes würden die Abläufe noch einmal überprüft. Gegen die beiden Justizbediensteten, die den Mann einen Augenblick unbeaufsichtigt gelassen hätten, seien dienst- und arbeitsrechtliche Verfahren eingeleitet worden.
Der Straftäter, der wegen Sexualverbrechen und Totschlags verurteilt worden war, war am 15. Februar im Berliner Europa-Center bei einem Toilettengang entwichen. Knapp zwei Wochen später wurde er nach einer Öffentlichkeitsfahndung und einem Hinweis aus der Bevölkerung auf einem Hochsitz bei Nauen (Havelland) gefasst.