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Autofahrer aufgepasst! Achtung: Diese neue Änderung gilt jetzt auf Supermarkt-Parkplätzen - sonst geht es ans Geld

Autofahrer müssen auf Supermarkt-Parkplätzen besonders aufpassen. Es gilt eine neue Regelung. Das sind die Hintergründe.

Von DUR/eb Aktualisiert: 21.05.2024, 10:51
Auf Supermarktparkplätzen gelten ab sofort neue Richtlinien.
Auf Supermarktparkplätzen gelten ab sofort neue Richtlinien. Symbolfoto:dpa | Christian Johner

Magdeburg/Halle (Saale). - Wer mit dem Auto auf den Parkplätzen von Supermärkten, Discountern und Baumärkten unterwegs ist, sollte unbedingt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) kennen.

Denn die bekannte Regel "rechts vor links" gilt so nicht mehr. Wie der ADAC erklärt, habe der BGH erstmals höchstrichterlich entschieden, dass auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen ohne eine ausdrückliche Vorfahrtsregelung "rechts vor links" üblicherweise keine Gültigkeit habe (Az.: VI ZR 344/21).

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"Rechts vor links"-Regel gilt nicht immer auf öffentlichen Parkplätzen

Bei dem vor Gericht verhandelten Fall waren zwei Autofahrer auf einem Baumarktparkplatz zusammengestoßen, weil sie sich wegen eines geparkten Lkw nicht sehen konnten. Der von rechts kommende Fahrer sah sich im Recht.

Allerdings entschied das Gericht, dass der Schaden im Verhältnis 30 zu 70 aufgeteilt werden müsse, weil beide zu schnell gewesen seien - einer der Autofahrer aber noch schneller als der andere.

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Grundsätzlich gilt auf Parkplätzen die Straßenverkehrsordnung. Der Bundesgerichtshof begründete das Urteil allerdings damit, dass es sich bei den Fahrspuren auf Parkplätzen nicht um zwei Straßen handele. Es fehle der "eindeutige Straßencharakter".

Supermärkte und Baumärkte: Vorfahrtsregeln nicht allen Autofahrern bekannt

Am sichersten sei es, wenn Autofahrer aufeinander Rücksicht nähmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigten, so die obersten deutschen Zivilrichter. "Parkplatzflächen – wie hier vor dem Baumarkt – seien vor allem zum Rangieren und zum Be- und Entladen da. Außerdem seien Fußgänger unterwegs, daher sei zügiges Fahren ohnehin nicht angebracht. Strenge Vorfahrtsregeln sind nach Ansicht des BGH hier nicht erforderlich", so der ADAC.

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Zudem gingen die Richter davon aus, dass viele Autofahrer glauben, dass auf Parkplätzen rechts vor links herrsche. Man müsse daher immer damit rechnen, dass sich der von rechts Kommende im Vorfahrtsrecht sehe.