Kundin bleibt Kunde - Klägerin unterliegt vor BGH
Karlsruhe (dpa) - "Kunde", "Kontoinhaber", "Sparer" - wenn's ums Geld geht, bleibt die Formularwelt männlich. Einen Anspruch auf weibliche Formen gibt es nicht, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar. Sparkassen-Kundin Marlies Krämer, engagierte Kämpferin für Frauenrechte aus dem saarländischen Sulzbach, ist damit vor dem höchsten deutschen Zivilgericht unterlegen. Doch aufgeben will die 80-Jährige deshalb noch lange nicht. "Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht", kündigte sie nach dem Urteil an.