Justiz Laienrichter: Ausreichend Freiwillige für Schöffenamt
Alle fünf Jahre werden neue Schöffen für die Richterbänke in den Strafgerichten gewählt. Das Interesse der Brandenburger, als „Stimme des Volkes“ an der Rechtsprechung mitzuwirken, ist groß.

Potsdam - Für die Wahl der neuen Schöffen an den Brandenburger Strafgerichten haben sich nach Einschätzung des Laienrichterverbands bereits genügend Freiwillige gefunden. „Wir hatten bereits rund 3000 konkrete Anfragen von Interessierten aus Brandenburg“, sagte Norman Uhlmann, Vorsitzender des Bundes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Brandenburg und Berlin auf Anfrage. „Damit sollten in den meisten Gemeinden ausreichend Kandidaten auf den Listen stehen.“
Gesucht werden nach Angaben des Brandenburger Justizministeriums für die Wahlperiode 2024 bis 2028 rund 2300 Schöffen, die in Strafprozessen neben den hauptamtlichen Richtern in Zivil sitzen und die Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung sichern sollen. Auch das Justizministerium berichtet über zahlreiche Anfragen von Bürgern, die sich für das Ehrenamt interessieren.
Trotz des großen Nachfrage ermunterte Uhlmann aber weitere Interessierte, sich bei ihrer Gemeinde für das Schöffenamt zu bewerben. „Es ist gut, eine große Auswahl zu haben, weil aus unterschiedlichen Gründen auch Kandidaten ausscheiden könnten“, sagte er. Allerdings müsse man sich dafür direkt bei seiner Gemeinde erkundigen, weil die Bewerbungsfristen sehr unterschiedlich seien, erläuterte Uhlmann. „So ging die Frist in Potsdam nur bis Mitte Februar und in Frankfurt (Oder) läuft sie noch bis Ende Mai.“
Die Vorschlagslisten werden nach ihrer Bekanntmachung den Wahlausschüssen bei den Amtsgerichten vorgelegt. Die Wahlen sollen dann zwischen Mitte August und Ende Oktober stattfinden.