Parteien Landtag prüft Petition für AfD-Verbotsverfahren
Mehr als 10.000 Menschen unterstützen eine Petition für ein AfD-Verbotsverfahren. Wie die Fraktionen im Landtag darauf reagieren.

Hannover - Niedersachsens Landtag prüft eine Petition für ein AfD-Verbotsverfahren. Nachdem die Petition mehr als 10.000 Unterstützer gefunden hatte, stellten die Initiatoren vom Bündnis Aufstehen gegen Rassismus ihre Forderungen und Argumente im Petitionsausschuss vor.
Ihr Ziel: Die Landtagsabgeordneten sollen die Landesregierung auffordern, sich auf Bundesebene für ein Verbotsverfahren einzusetzen – denn beantragen kann ein AfD-Verbotsverfahren nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat als Länderkammer. Die Petenten befürchten, dass ohne ein Verbotsverfahren eine möglicherweise demokratiegefährdende Partei ohne jegliche Prüfung ihrer Verfassungstreue an die Macht kommen könnte.
Verfassungsschutz muss bis Mai über Landes-AfD entscheiden
Ein Vertreter des Innenministeriums legte den Status quo der AfD in Niedersachsen dar. Seit 2022 hat der Verfassungsschutz den Landesverband als Verdachtsobjekt eingestuft, 2024 wurde dieser Status einmalig um zwei Jahre verlängert. Bis zum 6. Mai 2026 muss der Verfassungsschutz nun entscheiden, ob er die AfD Niedersachsen als gesichert rechtsextremistisch einstuft – oder die Beobachtung einstellt.
Die AfD wies die Vorwürfe, sie gefährde die Verfassung, vehement zurück. „Es gibt keine Argumente, uns hochzustufen“, sagte der AfD-Abgeordnete Stephan Bothe. Der Entscheidung des Verfassungsschutzes bis Mai sehe man entspannt entgegen. „Wir gehen davon aus, dass der Verfassungsschutz nächstes Jahr die Beobachtung einstellt.“
Grüne: Demokratiefeinde stoppen
Die Grünen warben dagegen dafür, dass der Landtag die Petition aufgreift und sich für ein Verbotsverfahren einsetzt. „Es ist höchste Zeit, dass den Demokratiefeinden der AfD endlich der Riegel vorgeschoben wird“, sagte die Grünen-Landeschefin Greta Garlichs.
Die SPD-Fraktion betonte, dass Parteiverbote nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden dürften. Auch die CDU-Abgeordnete Veronika Bode äußerte sich vorsichtig in Bezug auf ein Verbotsverfahren. „Das darf erst eingeleitet werden, wenn es ausreichende und gesicherte Erkenntnisse gibt, die zu einem Erfolg führen würden“, sagte sie. „Die Innenministerkonferenz sollte aber sorgfältig einen Antrag auf Entzug der Parteienfinanzierung prüfen.“
Einen Beschluss fasste der Petitionsausschuss noch nicht.