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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg-Anschlag: Opfer erhalten keine Einzelvertretung

Nach der Amokfahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt setzt das Gericht auf eine gemeinsame Opfervertretung - statt vieler Stimmen nur zwei Anwälte. So soll das Verfahren zügig durchgezogen werden.

Von dpa 01.08.2025, 11:48
Die gemeinsame Opfervertretung wurde nun vom Landgericht Halle bestätigt. (Archivbild)
Die gemeinsame Opfervertretung wurde nun vom Landgericht Halle bestätigt. (Archivbild) Heiko Rebsch/dpa

Magdeburg/Halle/Naumburg - Im Ermittlungsverfahren zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt müssen sich die potenziellen Nebenkläger mit zwei gemeinschaftlichen Anwälten zufriedengeben. Das Landgericht Halle hat Beschwerden von 19 Betroffenen gegen diese Regelung nun als unbegründet abgewiesen, wie es mitteilte. 

Insgesamt hatten 63 mutmaßlich Verletzte beantragt, im Verfahren gegen den Beschuldigten Taleb A. jeweils eigene Anwälte beauftragen zu dürfen. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Naumburg hatte stattdessen zwei Anwälte aus Magdeburg für alle bestellt - mit der Begründung, die Interessen der Betroffenen seien weitgehend gleich. Angesichts der großen Zahl sei diese Lösung nicht nur zulässig, sondern auch zweckmäßig, so das Gericht.

Zügiges Verfahren im Interesse der Betroffenen

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle bestätigte diese Sicht. Eine gemeinsame Vertretung sei im Ermittlungsverfahren rechtlich möglich, solange die Opfer durch denselben Vorfall betroffen seien und ähnliche Erfahrungen gemacht hätten. Das sei hier der Fall.

Die Entscheidung solle auch dazu beitragen, das Verfahren zügig abzuschließen - im Interesse der Betroffenen, die durch ein langes Verfahren zusätzlich belastet würden. 

Hauptverfahren könnte neue Regeln bringen

An die vom Amtsgericht Naumburg im Ermittlungsverfahren getroffene Entscheidung sei das Landgericht Magdeburg jedoch nicht gebunden, hieß es. Ob die Nebenkläger im möglichen Hauptverfahren vor dem Landgericht Magdeburg einzeln vertreten werden dürfen, müsse dann dort entschieden werden. An die jetzige Regelung sei das Hauptgericht somit nicht gebunden.

Taleb A. war kurz vor Weihnachten im vergangenen Jahr mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte dabei sechs Menschen getötet und rund 300 zum Teil schwerst verletzt. Er sitzt derzeit in Berlin in Untersuchungshaft. In Magdeburg wird aufgrund der Vielzahl der Betroffenen ein provisorischer Gerichtssaal gebaut, in dem der Prozess gegen den Mann aus Saudi-Arabien starten soll.