"Maskenmann": Lebenslang für Kindermörder
Stade (dpa) l Der Kindermörder Martin N. muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Stade ordnete gestern zudem Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft an - der 41-Jährige kommt erst dann wieder in Freiheit, wenn Gutachter feststellen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Außerdem stellten die Richter bei Martin N. die besondere Schwere der Schuld fest.
Der Pädagoge hatte zwischen 1992 und 2001 in Norddeutschland drei Jungen ermordet und zahlreiche weitere missbraucht. Die meisten Taten hatte er während des Prozesses gestanden. Der Psychiater, der Martin N. untersuchte, stufte ihn wegen einer pädophilen Störung als rückfallgefährdet ein.
Mit einer schwarzen Sturmhaube maskiert und dunkler Kleidung getarnt war Martin N. nachts in Häuser, Ferienheime und Zeltlager eingestiegen, um sich an Kindern zu vergehen - die Medien tauften ihn deshalb "Maskenmann". Drei Opfer entführte er erst, dann missbrauchte und tötete er sie: 1992 den 13-jährigen Stefan, 1995 den achtjährigen Dennis R. und 2001 den neunjährigen Dennis K..
Die Polizei hatte jahrelang vergeblich nach dem Serientäter gesucht. Fast zehn Jahre nach dem letzten Mord brachte schließlich ein früheres Missbrauchsopfer die Polizei auf die Spur des Serienmörders.